Urteil: 4 Jahre Haft

Disco-Chef mit abgebrochener Bierflasche verletzt

Steiermark
20.11.2020 15:56

Ein 21-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht von einem Schöffensenat wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im September 2019 in einer Diskothek den Geschäftsführer mit einer abgebrochenen Bierflasche attackiert und im Gesicht schwer verletzt haben.

Der junge Iraner, der derzeit ein Abendgymnasium besucht, wirkte vor Gericht ausgesprochen höflich und ruhig, eine wilde Attacke mit einer abgeschlagenen Bierflasche „widerspricht vehement seinem bisherigen Lebenswandel“, wie ein Gutachter erklärte. Trotzdem soll er in einer Diskothek in Gralla (Bezirk Leibnitz) in einen Streit zwischen seinem zukünftigen Schwager und einem anderen Mann verwickelt worden sein.

Er verließ das Lokal und soll laut Staatsanwältin Reingard Wagner vor dem Lokal bei einem Kebab-Stand ein Messer verlangt haben, das er aber nicht bekam. Daraufhin ging er wieder in die Disco und schlug dort eine Bierflasche an einer Tischkante ab.

Entstellende Narben für Opfer
Als er damit auf seinen früheren Kontrahenten losgehen wollte, stoppte ihn der Geschäftsführer. Der 21-Jährige fuhr ihm laut Anklägerin sofort zweimal mit der scharfkantigen Flasche ins Gesicht. Der Mann begann stark zu bluten. Ein Security-Mitarbeiter hielt den Angreifer von hinten fest, und auch ihn wollte der Beschuldigte attackieren, was aber misslang.

Das Opfer wurde wieder gesund, behielt aber „entstellende Narben“, betonte Wagner. Verteidiger Michael-Thomas Reichenvater sah in dem Vorfall nur eine Notwehrüberschreitung und sprach von Verletzungen, die sein Mandant zuvor erlitten habe, die sich aber nicht verifizieren ließen.

„Sie haben uns schlicht und einfach angelogen“
Dass die Schilderungen mit dem Gerangel und der Notwehr nicht ganz der Wahrheit entsprachen, zeigte das Überwachungsvideo. „Sie haben uns schlicht und einfach angelogen“, stellte Richter Christoph Lichtenberg fest. Von einem bewussten Angriff auf den Geschäftsführer wollte der Beschuldigte bei der Verhandlung nichts wissen.

„Das haben Sie aber bei der Polizei und der Richterin angegeben“, hielt ihm der Richter vor. „Ich habe Angst gehabt, dass er mich noch einmal attackiert, also habe ich ihn mit der Flasche geschlagen“, gab er schließlich zu. „Also doch zugestochen“, hielt der Richter fest.

Urteil ist nicht rechtskräftig
Der psychiatrische Sachverständige Christoph Ebner erklärte, der Angeklagte sei „emotional instabil“, die Alkoholisierung sei mit 1,4 bis 1,5 Promille Alkohol im Blut lediglich mittelgradig gewesen. Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren unbedingter Haft, ein Jahr hat er schon in Untersuchungshaft verbüßt. Der 21-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin kündigte ebenfalls Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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