St. Michael i. O.

Finanzskandal: Gemeinde weiterhin im Justiz-Visier

Steiermark
20.11.2020 07:00
Seit 2018 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Verantwortliche der Gemeinde St. Michael i. Obersteiermark. Bürger-Abgaben wurden nicht eingehoben, Hunderttausende Euro fehlten. Wie nun bekannt wurde, dauern die Ermittlungen gegen 13 Personen noch an. Indes spielten sich auch persönliche Dramen ab.

Hundesteuer, Kanal- und Wassergebühren, Kommunalsteuer – all das sind Abgaben, die jeder Bürger an seine Gemeinde entrichten muss. In St. Michael in der Obersteiermark dürften diese Gelder aber viele Jahre, zumindest von 1999 bis 2017, nachlässig eingetrieben worden sein. Die Gemeindeaufsicht des Landes, Abteilung 7, startete eine intensive Überprüfung und ortete Chaos und Organisationsdefizite in der Buchhaltung und Kassenführung, 160 Kritikpunkte standen zu Buche. Seit

Ermittlungen gegen 13 namentlich Bekannte
2018 ermittelt die Staatsanwaltschaft Leoben nach einer Sachverhaltsdarstellung, die von der Gemeindeaufsicht erstattet worden ist, gegen 13 namentlich bekannte Personen wegen Amtsmissbrauch, Untreue und Amtsanmaßung. „Das Ermittlungsverfahren betrifft insbesondere eine allfällige Vernachlässigung der Dienst- und Aufsichtspflicht durch Verantwortliche der Gemeinde sowie den Vorwurf übermäßiger Überstundenauszahlungen für Gemeindebedienstete“, heißt es in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung zu dieser Causa, die von der FPÖ eingebracht worden ist.

Laut der Anfragebeantwortung dauere es aufgrund der Komplexität des Falls noch bis mindestens Anfang/Mitte des nächsten Jahres, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Lediglich gegen eine Person wurden diese eingestellt – weil sie verstorben ist.

Auf Schlampereien folgten Familiendramen
Im Visier der Ermittler steht etwa auch ein ehemaliger Mitarbeiter der Kommune. Er soll mehrere zehntausend Euro abgezweigt und verspielt haben.

Auch persönliche Dramen haben sich abgespielt: Die Gemeinde hat ja, wie auch in einer Pressekonferenz im Jänner 2018 mitgeteilt, den betroffenen Bürgern für ihre Nachzahlungen Ratenzahlung angeboten. „Von uns wollten sie plötzlich alles auf einmal, das konnten wir uns nicht leisten“, erzählte eine Betroffene der „Krone“. Das Haus ist mittlerweile verkauft, der Kredit war nicht mehr erschwinglich.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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