Illegale Migration

Ö: Doppelt so viele Abschiebungen nach Slowenien

Österreich
19.11.2020 17:16

Österreich hat in diesem Jahr fast doppelt so viele Migranten, die illegal über die Grenze aus Slowenien eingereist waren, an die slowenischen Behörden übergeben als im Jahr davor. Die slowenische Seite führt die Steigerung sowohl auf den Zuwachs der illegalen Migration als auch auf österreichische Kontrollen an der gemeinsamen Grenze zurück, teilte eine Pressesprecherin der Polizei mit.

Bis Ende September hat Slowenien insgesamt 134 Personen von österreichischen Behörden übernommen, geht aus der Statistik der slowenischen Polizei über illegale Migration hervor.

Slowenien hat heuer in den ersten neun Monaten mehr Geflüchtete aus Österreich zurückgenommen als im gesamten vergangenen Jahr. Im Vorjahr hatten österreichische Behörden von Jänner bis Ende September 66 Personen nach Slowenien zurückgewiesen, im gesamten Jahr 2019 waren es insgesamt 81 gewesen, wie die Polizeistatistik zeigt.

Starke Migrationsbewegungen im Sommer
Eine sichtbare Zunahme von Zurückweisungen zeichnete sich heuer im August ab, als insgesamt 66 Migranten aus Österreich zurückgenommen wurden. In den Monaten davor wurden im Durchschnitt zwei Personen pro Monat übernommen, im Juli stieg die Zahl auf acht Personen. Im September wurden 36 Personen zurückgenommen.

„Folge der Kontrollen an EU-Binnengrenze“
„Der Trend steht im Verhältnis zum Umfang der illegalen Migration, ist aber auch eine Folge der Kontrollen an der EU-Binnengrenze“, erklärte die Polizeisprecherin. Einerseits dürfte Österreich für Migranten heuer interessanter geworden sein, andererseits gehe man auch davon aus, dass an der österreichischen Seite mehr illegale Grenzübertritte entdeckt wurden. Durch die Corona-Pandemie habe sich die Art und Weise der Grenzüberwachung an den EU-Binnengrenzen verändert, außerdem setze Österreich weiterhin die Kontrollen an der Grenze zu Slowenien fort, hieß es.

Menschen, die von Slowenien über die grüne Grenze nach Österreich gelangen, werden auf der Grundlage des bilateralen „Abkommens über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze“ in das Nachbarland zurückgeschickt. Mit dem Abkommen aus dem Jahr 1993 haben die beiden Länder u.a. die Rücknahme von Drittstaatsangehörigen, die aus dem Gebiet eines Landes rechtswidrig in das andere Land einreisen, vereinbart.

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