107.000 € abgeluchst

Wienerin missbrauchte Familienvater als Goldesel

Wien
19.11.2020 17:05

Über Jahre hinweg hat sich eine junge Wienerin von einem Familienvater „aushalten“ lassen und ihm dabei über 100.000 Euro abgeluchst. Das Geld gab die heute 20-Jährige für - wie sie selbst vor Gericht erklärte - „sinnlose Sachen“ aus, machte ihrem Opfer jedoch weis, die Beträge für ärztliche Behandlungen und dergleichen zu benötigen. „Wahrscheinlich bin ich leichtgläubig“, erklärte dazu der 47-jährige Betrogene. Am Donnerstag erhielt die junge Angeklagte vor Gericht die Quittung für ihre Taten.

Seit ihrem 15. Lebensjahr dürfte sich die Wienerin von dem 47-Jährigen „sponsern“ haben lassen, kennengelernt hatte sie den Mann im November 2015 über Chats im Internet. Als sie ihm eines Tages anvertraute, dass sie unter akutem Geldmangel litt, half er ihr sogleich mit einem „Darlehen“ aus. In weiterer Folge verstand es die junge Wienerin, den verheirateten Familienvater als nie versiegende Geldquelle anzuzapfen.

Hunderte Banküberweisungen tätigte der Mann im Lauf der Jahre, teilweise schauten sogar die jeweiligen Lebensabschnittspartner der Frau bei ihm vorbei und ließen sich die Beträge in bar aushändigen. „Mir war nicht klar, wie weit ich da reinrutsche. Ich hatte es vor zurückzuzahlen, aber es ging sich hinten und vorne nicht aus“, erklärte die Angeklagte nun dem Schöffensenat. Auf die Frage, wofür sie das ganze Geld ausgegeben habe, erwiderte die 20-Jährige: „Für sinnlose Sachen.“ Ihre Freunde hätten ein neues Handy gebraucht, man habe außerdem shoppen gehen wollen.

Knöpfte Mann insgesamt 107.000 Euro ab
Dem Betrogenen machte die Angeklagte weis, sie benötige Geld für eine ärztliche Behandlung, einen Klinikaufenthalt oder für die Gerichtskosten in einem Sorgerechtsstreit um ihren Sohn. Bis Oktober luchste sie ihm so insgesamt 107.000 Euro ab.

„Wahrscheinlich bin ich leichtgläubig“, meinte der 47-Jährige bei seiner Zeugenbefragung. Er habe der jungen Frau immer wieder Geld gegeben, „da ich generell ein Gutmensch bin“. Persönlich gesehen haben die beiden - abgesehen von der Gerichtsverhandlung am Donnerstag - einander nur zweimal. Auf die Frage, ob er erwartet habe, sein Geld zurückzukriegen, meinte der Mann: „Sie hat mir immer wieder Belege gezeigt, dass sie beschäftigt ist.“ Zuletzt hatte die 20-Jährige 30 Stunden in einem Supermarkt gearbeitet.

Am Donnerstag erhielt die Angeklagte die Rechnung für ihre Tat: zehn Monate bedingte Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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