Prozess in Klagenfurt

Bauern wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht

Kärnten
19.11.2020 12:07

Wegen Hausfriedensbruchs haben sich am Donnerstag drei Landwirte vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Sie hatten im Dezember 2019 gemeinsam mit anderen Bauern für tumultartige Szenen bei der Vollversammlung der Kärntner Landwirtschaftskammer gesorgt. Die drei drangen in das Gebäude ein, wo sie gegen die Erhöhung der Einheitswerte demonstrieren wollten. Zwei Angeklagte erhielten eine Diversion, gegen den Dritten wird an einem neuen Termin verhandelt.

„Nicht schuldig“, lautete zu Beginn der Verhandlung die Verantwortung aller drei Angeklagten, die ohne Verteidiger vor Richterin Sabine Roßmann saßen. Der Zweitangeklagte, der sich in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzungen mit der Landwirtschaftskammer geliefert hatte, versuchte zu erklären, dass der Prozess gar nicht stattzufinden bräuchte: Ein Vertreter der Landwirtschaftskammer habe nämlich gesagt, dass er kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung der Angeklagten habe. Richterin Roßmann nahm ihm aber schnell den Wind aus den Segeln: „Qualifizierter Hausfriedensbruch braucht keine Ermächtigung. Er ist ein Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft ohne Ermächtigung verfolgen lassen kann.“ Die Landwirtschaftskammer hatte zwei Tage nach dem Vorfall eine Sachverhaltsdarstellung bei der Polizei eingebracht, woraufhin die Staatsanwaltschaft tätig wurde.

Im Gerichtssaal wurde ein Video des inkriminierten Tumults gezeigt. Darauf sind die Angeklagten zu sehen, wie sie die Eingangstür aufzwängen, wobei ein Mann, der die Tür außen zuhalten will, zur Seite gedrängt wird. „Glaubt‘s ihr, dass ihr das dürfts?“, fragte Roßmann direkt. Das Recht auf Demonstration werde anerkannt, erklärte die Richterin. „Nur: Das Recht auf Demonstration geht nicht über alles.“ Es sei deutlich zu sehen, wie der Türsteher zur Seite gedrückt wird - das wiederum wollten die Angeklagten nicht so deutlich wahrgenommen haben.

Daraufhin redete Roßmann den Männern noch einmal ins Gewissen: „Das, was man da sieht, ist astreiner Hausfriedensbruch.“ Der Unrechtsgehalt sei aber „relativ klein“, die Situation aufgeputscht gewesen und es habe vielleicht Missverständnisse über die Rechte auf einer Demonstration gegeben. „Deshalb gibt es die Möglichkeit, eine Diversion anzubieten.“ Sie schlug den Angeklagten vor, entweder eine Geldbuße zu bezahlen oder ein Mediationsgespräch zu führen, um die Angelegenheit zu erledigen.

Nach kurzer Beratung erklärte der Erstangeklagte sich bereit, die Diversion anzunehmen und 820 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro plus 100 Euro Pauschalkosten) zu zahlen: „Ich fühle mich nicht schuldig, will mich aber nicht länger belasten. Ich möchte die Verantwortung übernehmen.“ Staatsanwältin Lisa Kuschinsky gab keine Erklärung dazu ab. Der Drittangeklagte erklärte sich bereit dazu, sich bei dem Ordner zu entschuldigen und ein Gespräch mit einem Konfliktlöser zu führen, dagegen hatte die Staatsanwältin keine Einwände. Der Zweitangeklagte blieb jedoch dabei, dass er sich nichts zuschulden kommen habe lassen - gegen ihn wird der Prozess fortgesetzt.

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