Große Verwunderung

Waffen dürfen weiter verkauft werden, Bücher nicht

Österreich
18.11.2020 21:14

Die aktuelle Covid-19-Verordnung sorgt vielerseits für Diskussionen. Während die Regelung vor allem dafür sorgen soll, dass neben „Gütern des täglichen Bedarfs“ vor allem auch Sicherheits- und Notfallprodukte weiter erhältlich sein sollen, stößt die Angabe, dass etwa der Waffenhandel weiterhin erlaubt ist, für Unverständnis.

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht bis einschließlich 6. Dezember vor, dass „das Betreten und Befahren des Kundenbereichs … zum Zweck des Erwerbs von Waren“ untersagt ist. Während damit dem Großteil des Handels in Österreich nur die Schließung der Geschäfte bleibt, gibt es dabei diverse Ausnahmen, damit etwa „Güter des täglichen Bedarfs“ weiter erworben werden können.

Waffen dürfen weiter verkauft werden
Die genaue Auflistung weist dabei insbesondere den Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Apotheken sowie auch Banken, Tankstellen, Telekomgeschäfte und Trafiken als Ausnahmen aus. Laut Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zählt aber auch der Waffen- und Munitionshandel zu jenen Geschäften, die systemrelevante „Sicherheits- und Notfallprodukte“ anbieten. Der Erwerb von Kleidung, Spielzeug oder Blumen sind damit verboten, von Waffen jedoch nicht.

Das Landwirtschaftsministerium bietet dafür eine Erklärung: So ist Land- und Forstwirtschaft demnach als systemrelevant definiert - und da die Jagd auch eine berufliche Tätigkeit darstellt, ist sie weiterhin zulässig.

Unverständnis bei Buchhandel
Empört über die Regelung zeigte sich auch der heimische Buchhandel. Um das ausfallende Geschäft - vor Weihnachten werden etwa 50 Prozent aller Bücher eines Jahres verkauft - etwas zu kompensieren, wollte der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft kontaktlose Abholstationen etablieren. Da dies aber weiterhin nicht erlaubt ist, zeigte sich der Verband „empört über diese Ungleichbehandlung“.

Kritik an Umsatzersatz für Glücksspielbetriebe
Unmut kommt außerdem bei den Reisebüros auf. Da diese nicht behördlich geschlossen worden sind, erhalten sie keinen Umsatzersatz. Da die Reisebranche eine der Hauptbetroffenen der Pandemiefolgen ist, benötige man dringend finanzielle Unterstützung, argumentieren die Branchenverbände. Obwohl die Buchungen größtenteils nach wie vor ausbleiben, bekäme man keine Hilfe. „Selbst die Glücksspielbetriebe erhalten bis zu 60 Prozent Umsatzersatz“, so die Kritik.

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