„Bin gelähmt“

Salzburgerin klagt nach Knie-OP die Landeskliniken

Salzburg
19.11.2020 07:03

Margarethe Schmidt kann seit ihrer Knie-OP nicht mehr laufen, ihr rechtes Bein ist gelähmt. Ausgelöst durch einen fehlerhaften Kreuzstich mit der Narkosenadel, sagt die Salzburgerin und klagt die Landeskliniken auf Schmerzengeld. Die SALK dagegen bestreiten, einen Fehler gemacht zu haben. Nun muss das Landesgericht klären.

„Tagtäglich sehe ich mein Bein und verzweifle. Mehr als ein Jahr sitze ich nur und kann kaum meine Wohnung verlassen. Die Sache hat bei mir schon ein psychisches Trauma ausgelöst.“ Bedrückend schildert die Salzburgerin ihre Situation. Die vergangenen Monate waren besonders belastend, da sie zur Risikogruppe gehört.

Ärztin aus Wien mit Gutachten beauftragt
Deshalb blieb Schmidt auch dem ersten Aufeinandertreffen im Landesgericht Salzburg fern: Ihr Anwalt Alexander Süss von der Kanzlei Perner vertrat sie bei der ersten vorbereitenden Tagsatzung. „Die Rechtslage wurde erörtert und ein Gutachten in Auftrag gegeben“, erklärt Justizsprecher Peter Egger.

Am 18. Oktober 2019 ist Schmidt im Uniklinikum operiert worden – ein künstliches Knie ist ihr ins rechte Bein eingesetzt worden. Aber: Laut Schmidt habe der Anästhesist beim Kreuzstich einen Nerv verletzt. Als die Frau wieder aufwachte, fühlte sie „starke Schmerzen“ im Rückenbereich. Sie konnte das rechte Bein nicht mehr bewegen. Die Schmerzen hielten auch nach einer Reha an, so dass Schmidt Mitte November wieder stationär aufgenommen wurde. Und bis Mitte Jänner das Spitalbett hütete – mit hohen Entzündungswerten.

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Ich bin seither auf Hilfe angewiesen.

Margarethe Schmidt über die Folgen der Knie-OP

Rechtsstreit mit 30.000 Euro Streitwert
Ein Nervenschaden wurde festgestellt - laut Schmidt an jener Stelle, wo der Anästhesist die erste Spritze angesetzt habe. „Ich bin seither auf Hilfe angewiesen.“ Für Schmidt steht außer Frage: Die Narkose sei „nicht lege artis“ durchgeführt worden, also nicht regelkonform. Zudem kritisiert sie das „unzureichende“ Aufklärungsgespräch. Mit ihrem Anwalt reichte sie Klage ein und fordert 20.000 Euro Schmerzengeld von den SALK - samt 10.000 Euro Feststellungsbegehren.

Die Landeskliniken bestreiten zur Gänze: Über Risiken sei aufgeklärt, die Anästhesie „lege artis“ durchgeführt worden, heißt es. Ob der Nervenschaden mit der Anästhesie zusammenhänge, sei „unklar“. Es gäbe „keine Hinweise“, so die SALK.

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