Materialfehler

Sammelklage wegen defekter Spiralen: 150 Opfer

Österreich
18.11.2020 15:34

Mittlerweile sind es 150 Österreicherinnen, die sich aufgrund einer defekten Verhütungsspirale des spanischen Medizinprodukteherstellers Eurogine einer Sammelklage angeschlossen haben. Wie berichtet, waren bei einer Reihe der Spiralen Materialfehler entdeckt worden, so brachen die Verhütungsmittel vermehrt, lose Teile liefen Gefahr in die Gebärmutter zu wandern - auch ungewollte Schwangerschaften wurden nicht ausgeschlossen.

Bereits im Frühjahr 2018 hatte der Hersteller die ersten Beschwerden erhalten. Die Folge war eine Rückrufaktion bestimmter Lots. Ende September 2020 empfahl auch das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Fachärzten, Verwenderinnen der betroffenen Produkte zu einer Kontrolluntersuchung einzuladen. Bei einer Reihe von Spiralen wurden Materialfehler entdeckt, die zum Bruch der Seitenarme führten.

Sammelklage eingebracht
Der Verbraucherschutzverein (VSV) startete daraufhin eine Sammelklage, fachlicher Rat wurde eingeholt. Dort heißt es, im Fall des Bruches von Armen des Verhütungsproduktes im Zuge eines spontanen Abganges der Spirale bzw. bei der fachgerechten Entfernung der Spirale sollte man zwei bis drei Monatsblutungen abwarten, ob die abgebrochenen Teile abgehen.

Ansonsten muss bei einer Gebärmutter-Spiegelung unter einer kurzen Vollnarkose abgeklärt werden, ob die Arme noch im Körper sind und diese gegebenenfalls dann entfernen. Wenn die gebrochene Spirale während einer Monatsblutung abgeht, kann es sein, dass die Frau das nicht bemerkt, und somit kann es zu ungewollten Schwangerschaften kommen.

Schmerzensgeld möglich
Experten des VSV gehen davon aus, dass Produkthaftungsklagen gegen den Hersteller mit Sitz in Spanien, jedoch auch im Heimatstaat der Betroffenen eingeklagt werden können. Das heißt, wenn Betroffene laut VSV durch den Abgang der Spirale oder durch die Gebärmutter-Spiegelung Schmerzen erlitten haben, dann kann man nach österreichischem Recht Ersatzbeträge pro Tag in der Höhe von 110 Euro (leichte Schmerzen), 220 Euro (mittelstarke Schmerzen) und 330 Euro (starke Schmerzen) erwarten.

Weitere Opfer möglich
Dadurch entstandene Behandlungskosten bzw. Fahrtkosten wären somit ersetzbar. Auch die Kosten eines Schwangerschaftsabbruches bei einer - durch das Vertrauen auf die abgegangene Spirale - ungewollten Schwangerschaft sollten ersatzfähig sein. Bei einer Schwangerschaft ist die Rechtsprechung umstritten, das will sich der VSV noch genauer ansehen, etwa die Klärung wegen Kosten auf Unterhalt. Weitere Opfer werden seitens des VSV jedoch nicht ausgeschlossen und gebeten sich zu melden. 

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