„Kein fairer Prozess“

Freispruch: Ex-Polizist kämpft um Verdienstentgang

Salzburg
18.11.2020 08:00

Nach einem rechtskräftigen Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Jahr 2016 kämpft ein pensionierter Polizeijurist aus Salzburg um sein Recht. Er klagte die Republik Österreich auf Verdienstentgang und Schmerzensgeld, weil er sich als Opfer von „Mobbing“ und „Bossing“ durch Vorgesetzte sieht. Bisher ist der 62-Jährige bei der Justiz abgeblitzt.

Der Jurist war zunächst Strafreferent und ab 1. November 2012 Leiter des Strafamtes in der Landespolizeidirektion Salzburg. Damals wurde ihm vorgeworfen, er habe 575 Verwaltungsstrafakten nicht ordnungsgemäß erledigt. Ein strafrechtliches Fehlverhalten des Beschuldigten sei nicht nachweisbar, begründete die zuständige Strafrichterin am Landesgericht Salzburg den Freispruch. Der Polizist hatte auch stets seine Unschuld beteuert.

In dem damaligen Strafverfahren bezeichnete sich der Polizeijurist als Opfer einer Intrige von Kollegen und von persönlichen Feindschaften in der Führungsetage der Landespolizeidirektion. Er habe mehrmals den Behördenleiter angeschrieben und um Abhilfe gebeten, schilderte der 62-Jährige. Ungeachtet dessen sei er im Jahr 2014 suspendiert worden. Die Suspendierung wurde vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Am 30. September 2015 sei er aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit wegen gesundheitlicher Probleme, die den Intrigen geschuldet seien, vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden.

Im Jahr 2017 brachte der Pensionist eine Klage wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen ehemaligen Arbeitgeber, der gegen das Mobbing nichts unternommen habe, also gegen die Republik Österreich ein. Die Klage lautete auf entgangenen Verdienstentgang und Feststellung zukünftiger Schäden, erklärte der Salzburger. Zum Zeitpunkt der Klage-Einbringung habe er einen Verdienstentgang von 94.423,73 Euro und ein Schmerzensgeld in Höhe von zumindest 20.000 Euro errechnet. Dieser Betrag würde sich bis zu seinem Regelpensionsalter mit 65 Jahren noch wesentlich erhöhen.

„Obwohl alle zivilrechtlichen Tatbestände vorgelegen sind, wurde die Klage vom Landesgericht Salzburg mit fadenscheinigen Gründen abgewiesen“, kritisierte der Salzburger. Weiters sei seine Berufung vom OLG Linz unter einer Begründungserleichterung, die aus seiner Sicht aber unzulässig sei, ebenfalls abgewiesen und eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen worden.

„Kein fairer Prozess“

Der ehemalige Polizist ist der Ansicht, dass ihm bei dem Zivilverfahren am Landesgericht Salzburg „kein fairer Prozess geboten“ worden sei. Er vermutet einen politischen Einfluss. „Ich habe vor dem Landesgericht Salzburg insgesamt 88 Beweisurkunden vorgelegt, die auch zugelassen wurden, von denen aber 25 davon überhaupt nicht berücksichtigt wurden, was einen Missbrauch der Amtsgewalt durch den Richter darstellt, weil ich hier in wesentlichen Rechten beschnitten wurde, um mein Klagebegehren unter Beweis zu stellen.“

Deshalb habe er gegen den Richter eine Anzeige wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im August 2020 erstattet. Diese Anzeige sei an die Staatsanwaltschaft Salzburg weitergeleitet worden. Der zuständige Staatsanwalt habe aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, mit der Begründung eines fehlenden Anfangverdachtes.

„Dagegen hat man kein Rechtsmittel“, erläuterte der 62-Jährige. Für ihn sei es naheliegend, dass man den Richter vor einer Strafverfolgung schützen wolle. Deshalb habe er eine Beschwerde gegen die Amtsführung des betreffenden Staatsanwaltes bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz eingebracht. Diese Beschwerde sei wiederum an die Staatsanwaltschaft Salzburg zur weiteren Veranlassung übermittelt worden.

Salzburger ortet allerdings eine Befangenheit

Der Salzburger ortet allerdings eine Befangenheit seitens der Staatsanwaltschaft Salzburg. Er meinte, die Beschwerde müsse von einer anderen Behörde bearbeitet werden. „Ich habe die Sorge, dass wieder alles unter den Tisch gekehrt wird“, sagte er. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Salzburg erklärte am Montag, bei einer allfälligen Dienstaufsichtsbeschwerde gebe sie keine Stellungnahme ab.

Der Ex-Polizist kündigte an, er werde nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbringen, weil er kein faires Verfahren nach Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention erhalten habe und die Begründungserleichterung des Rechtsmittelgerichtes aufgrund des komplexen Sachverhaltes mit 88 Beweisurkunden rechtswidrig gewesen sei. Eine Begründungserleichterung bedeute, dass sich das Berufungsgericht nicht mehr mit der Sache selbst auseinandersetzt. „Hätte sich das Berufungsgericht damit auseinandersetzen müssen, hätten sie mir sicher recht gegeben.“

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