20. Mai in einer Wohnung in Salzburg: Die beiden nun Angeklagten waren damals noch Freunde, tranken gemeinsam. Doch nach verbalen Streitigkeiten wurden sie handgreiflich: Nach einem Faustschlag vom 35-Jährigen geriet der 37-Jährige in Rage und „sah nur mehr rot“, heißt es in der Anklage.
Schnittverletzung führte zu Blutverlust
Er griff zum gläsernen Halbliter-Bierkrug, drosch mehrfach und massiv auf seinen Freund ein – auch nachdem das Glas zerbrach. Aufgrund einer Schnittverletzung am Arm kam es zu massivem Blutverlust, einer Wiederbelebung und Not-Operation. „Er war bereits klinisch tot“, betonte Opfer-Anwalt Stefan Rieder. Beim Prozess räumte der achtfach Vorbestrafte die Bierkrug-Attacke ein. Dreieinhalb Jahre Haft, entschied der Richter – nicht rechtskräftig. Drei Monate bedingt erhielt der 35-Jährige.
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