Novelle zu Jagdgesetz

Gatterjagd endlich verboten

Burgenland
16.11.2020 16:56
Die Gatterjagd auf bewegtes Wild wird mit der Novelle zum burgenländischen Jagdgesetz verboten . Das gab Landesrat Leonhard Schneemann am Montag bekannt. Ausnahmen davon soll es aber weiter geben. Außerdem gehört die bisher herrschende Zwangsmitgliedschaft beim heimischen Jagdverband bald der Vergangenheit an.

Nicht zum ersten Mal erhitzte das Thema Jagd die Gemüter. Und wie schon oft sorgte Martin Balluch, Obmann des Vereines Gegen Tierfabriken für Aufregung im Vorfeld einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Ohne Einladung wollte der Tierschützer an der Veranstaltung im Kulturzentrum teilnehmen, davon ließ er sich auch von der Polizei nicht abbringen.

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Um für die Jäger die besten Rahmenbedingungen zu schaffen, übernimmt das Land mit der neuen Novelle des Jagdgesetzes Verantwortung..

Landesrat Leonhard Schneemann

Die Pressekonferenz musste an einen anderen Ort verlegt werden. Dort gab Landesrat Leonhard Schneemann bekannt, das Jagdwesen im Land auf ganz neue Beine stellen zu wollen. Erster und wichtigster Punkt: Bisher konnte in Jagdgattern in der Zeit von 1. Oktober bis 31. Jänner auf bewegtes Wild - wie etwa Treib-, Drück-, oder Riegeljagden - gejagt werden. Das wird in Zukunft verboten sein.“ Aber auch die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft beim heimischen Jagdverband dürfte für ordentlich Zündstoff sorgen. Alle behördlichen Aufgaben, die in der Vergangenheit der Landesjagdverband übernommen hat, werden künftig vom Land durchgeführt. „Damit wird der Interessenskonflikt beim Verband zwischen der Vertretung der Jägerschaft und der behördlicher Tätigkeiten aufgelöst“, so der Landesrat.

Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung

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