Schulen geschlossen

Sonderbetreuungszeit: Was Eltern wissen müssen

Steiermark
15.11.2020 09:00

Wenn Schulen und Kindergärten schließen, stehen tausende Steirerinnen und Steirer vor der Frage, wer sich um die Kinder kümmert. Anders als im ersten Lockdown gibt es nun aber einer Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.

Der Lockdown steht ins Haus: Schulen und Kindergärten schließen wieder. Doch ein entscheidender Punkt ist anders als im ersten Lockdown: Wer pandemiebedingt keine Betreuung für Kinder unter 14 Jahren findet, soll nun einen Rechtsanspruch auf vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben. Darauf hat sich die Regierung geeinigt, der Antrag soll bald im Nationalrat beschlossen werden. Der Arbeitgeber muss dafür nicht zustimmen, aber informiert werden. Es ist „alles Zumutbare zu unternehmen“, damit man die Arbeit erbringen kann, so die Information des Sozialministeriums.

„Es ist aber immer sinnvoll, so etwas mit dem Arbeitgeber abzuklären“, sagt Bernadette Pöcheim, Leiterin des Ressorts Gleichstellung bei der Arbeiterkammer Steiermark. „Der Staat übernimmt die Kosten zu hundert Prozent“, erklärt die Expertin. Das sei ein großer Vorteil.

Muss man zuvor seinen Urlaub und Zeitausgleich aufbrauchen? „Nein“, sagt Pöcheim, „das hat damit nichts zu tun“. Jeder Elternteil hat Anspruch auf vier Wochen, das gilt rückwirkend seit 1. November. „Vater und Mutter können die Sonderbetreuungszeit abwechselnd in Anspruch nehmen“, erklärt Bernadette Pöcheim. Das geht auch tages- oder halbtagesweise.

Väter sind gefordert
„Es ist wichtig, dass auch Männer sich beteiligen, sonst schwächt das die Arbeitsmarktposition der Mütter“, betont Pöcheim. Im Frühling waren es zu 80 Prozent Frauen, die Sonderbetreuungszeit (ohne Rechtsanspruch) genutzt haben.

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