Es geht um 260.000 €

Tödliche Kuhattacke in Tirol: Witwer erhebt Klage

Tirol
15.11.2020 10:00

Sie war mit 70 Jahren noch topfit, die Berge waren ihr Zuhause. Doch im Juni 2017 endete das Leben von Helga H. (70) durch die Attacke von Kühen am Kranzhorn bei Erl in Tirol. Strafrechtlich wurde niemand belangt, die Angehörigen gehen nun aber zivilgerichtlich gegen die Versicherung des Hüttenwirtes und des Viehhalters vor.

„Unsere Oma wuchs mit Kühen auf, sie kannte sich damit aus“, erzählt die Enkelin der Getöteten. An jenem 7. Juni 2017 ging sie nach einer Jause in der Kranzhornalm mit ihrer Cousine und den beiden Hunden über das Almgelände nahe dem Kranzhorn. Plötzlich sahen sich die Frauen mit einer Herde von Mutterkühen konfrontiert, die vorher aufgrund des Geländes nicht erkennbar war.

„Meine Oma wollte ihren Chihuahua noch ableinen, in diesem Augenblick dürfte sie schon von den Kühen niedergestoßen worden sein“, weiß die Enkelin. Ersthelfer, darunter der Almwirt, waren zur Stelle, die Crew eines Notarzthubschraubers versuchte vergeblich eine Reanimation. Auch der winzige Hund überlebte nicht. Strafrechtlich wurde niemand für das tragische Ereignis belangt und der Witwer der Frau hatte anfangs nicht die Kraft, zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung von Almbetreiber und Tierhalter geltend zu machen.

Vor Verjährungsfrist zu Schritt durchgerungen
Bevor die dreijährige Verjährungsfrist endete, entschied er sich nun anders und es steht am 7. Dezember eine Zivilverhandlung am Landesgericht an. „Es geht um rund 260.000 Euro – etwa Schockschaden, Trauerschmerzensgeld, Begräbniskosten und sonstige Folgekosten für die Familie“, präzisiert Martin J. Moser, der Anwalt der Angehörigen.

Nach dem Tod seiner Frau musste der Witwer mehrmals wegen schwerer gesundheitlicher Probleme stationär im Krankenhaus behandelt werden, eine Haushaltshilfe war für den gebrochenen Mann notwendig. „Dazu legen wir auch ein psychologisches Gutachten vor“, erklärt Moser.

„Gefahr war bekannt, Sorgfalt verletzt“
Der Anwalt betont, dass nicht ansatzweise eine Absicht hinter dem Vorfall stand. „Die Sorgfaltspflicht wurde unserer Meinung nach aber verletzt. Immerhin gab es drei Jahre zuvor schon den tödlichen Unfall im Pinnistal, die Gefahr durch Mutterkühe war dadurch noch bekannter.“ Kurz nach dem Drama wurde die gefährliche Wegstrecke eingezäunt – „leicht zumutbar für den Tierhalter und nicht mit hohem Aufwand verbunden, es ist nur ein kurzer Abschnitt“.

Nun sucht der Innsbrucker Rechtsanwalt Moser Zeugen, die auf der Kranzhornalm oder der Weide – vor oder nach dem Unfall – aggressives Verhalten der Kühe beobachten oder selbst miterleben mussten. Kontakt unter 0512/572322 oder unter www.moser-anwalt.at erbeten. Die „Krone“ wird über den Zivilprozess berichten.

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