Formalfehler

Grazer Anwalt zerpflückt Quarantäne-Bescheide

Steiermark
14.11.2020 07:00

Der Rechtsanwalt Roland Zistler ortet in Behörden-Schreiben einige juristische Baustellen. Das von ihm kritisierte Grazer Gesundheitsamt will etwaige Formalfehler schnell beheben.

„Das Gesundheitsamt lässt Bescheide raus, die aus juristischer Sicht genau gar nichts mit einem Bescheid zu tun haben.“ Roland Zistler hat sich einen Absonderungsbescheid einmal genauer angesehen - und bei seiner Kritik an der Grazer Gesundheitsbehörde nimmt sich der Anwalt kein Blatt vor den Mund. Wobei angemerkt werden muss, dass sich die Quarantäne-Bescheide in der Landeshauptstadt von jenen anderer Behörden nur marginal unterscheiden.

Was kritisiert der Jurist aber nun genau? „Zum Beispiel, dass Bescheide an Minderjährige ausgestellt werden - dabei sind Kinder ja gar nicht geschäftstüchtig, also müsste der Bescheid an die Erziehungsberechtigten adressiert sein.“ Aber auch die Übermittlung per Mail ist aus Zistlers Sicht rechtlich bedenklich: „Das Zustellgesetz besagt, wenn ich behördliche Schriftstücke elektronisch übermittelt bekommen will, muss ich mich erst dafür registrieren.“ Dazu ist für den Advokaten die Rechtsmittelbelehrung für Nichtjuristen nicht nachvollziehbar und auch der Sachverhalt nicht wirklich juristisch begründet.

Fehler sollen rasch behoben werden
Der Grazer Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer (KPÖ) zeigt sich zerknirscht: „Wenn es Formalfehler gibt, werden wir dem umgehend nachgehen.“ Er stellt aber auch klar: „Die größte Herausforderung ist derzeit, das Contact Tracing so gut es geht aufrechtzuerhalten und Bescheide schnellstmöglich zuzustellen.“

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