Verordnung des Landes

Nun Handhabe auch gegen „Herumlungerer“

Oberösterreich
14.11.2020 12:30
Noch bevor fest steht, ob der zuletzt von der Linzer Volkspartei ins Spiel gebrachte Sicherheitsgipfel für den Hotspot „Hauptbahnhof“ überhaupt stattfinden wird, bringt die neue Verordnung des Landes über zusätzliche Corona-Maßnahmen, die seit gestern in Kraft ist, nun rechtliche Handhabe gegen „Problemgruppen“.

Drogen, Gewalt, Waffen, jugendliche Migranten, die eigentlich in der Schule sein sollten – der Hauptbahnhof ist längst zum Problem-Hotspot Nummer eins in Linz geworden, wenn es um besorgniserregende Vorfälle geht. Doch bisher war man dagegen relativ machtlos. „Wenn kein strafrechtlicher Bestand vorlag, hatte man nahezu keine Handhabe. Das hat sich aber mit der neuen Verordnung geändert“, schöpft FP-Sicherheitsstadtrat Michael Raml Hoffnung.

„ÖBB und Behörde sind jetzt in der Pflicht“
Die Verordnung besagt für Bahnhöfe, dass für Kunden ausschließlich der Durchgang zu Geschäften zulässig ist, und sonst sich nur Reisende dort aufhalten dürfen. „Damit sind ÖBB und Gesundheitsbehörde jetzt in der Pflicht, etwas gegen die ,Herumlungerer‘ am Bahnhof zu tun“, so Raml, der mit den Corona-Maßnahmen zwar sonst keine große Freude hat, aber im Sinne des dadurch gestärkten Sicherheitsgefühls der Linzer den Verschärfungen Positives abgewinnen kann. Diese bringen auch mit, dass die Polizei bei ihren mehrmals täglichen Streifen jegliche „Versammlungen“ auflösen wird.

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