Kurioser Fall in Tirol

Mitarbeiterin eines Spitals in leidiger Zwickmühle

Tirol
14.11.2020 13:00

Eine Angestellte eines Tiroler Krankenhauses wohnt mit positiv getesteten Personen unter einem Dach. Laut Behörden ist eine Quarantäne Pflicht, da sie nicht als systemrelevantes Personal gemeldet wurde.

Arbeitsschaffende in systemrelevanten Berufen dürfen als Kontaktpersonen K1 weiterhin ihre Tätigkeit ausüben - unter der Einhaltung von strikten Maßnahmen. Dazu zählt auch das Personal von Krankenhäusern. So weit, so gut. Was nun allerdings einer Spitalangestellten in Tirol passiert ist, lässt die Vermutung zu, dass es innerhalb so mancher Krankenhäuser an einem Plan B fehlt

Gesetzeskonformer Quarantäne-Bescheid
„Die Frau, die in einem Krankenhaus im Unterland angestellt ist, wohnt mit positiv auf das Coronavirus getesteten Personen in Innsbruck unter einem Dach. Das Gesundheitsamt des Stadtmagistrates Innsbruck hat gesetzeskonform einen Quarantäne-Bescheid ausgestellt. Bei Missachtung müsse sie laut Amtsarzt mit Konsequenzen rechnen“, schildert ein Informant der „Tiroler Krone“, „dennoch hat der ärztliche Leiter des Krankenhauses sie dazu aufgefordert, weiterhin zur Arbeit zu kommen.“

Somit befindet sich die Tirolerin in einer unangenehmen Zwickmühle. Soll sie eine saftige Strafe oder ihren Jobverlust riskieren? Die „Krone“ ist der Causa auf den Grund gegangen.

„Das wird unsererseits nicht eingefordert“
„Prinzipiell halten wir fest, dass wir uns strikt an die behördlichen Vorgaben halten. Wenn für Mitarbeiter ein Quarantänebescheid vorliegt, ist dieser natürlich einzuhalten. Arbeiten im Krankenhaus ist dann nicht möglich und wird unsererseits auch nicht eingefordert“, verdeutlicht die Presseabteilung des betroffenen Krankenhauses. Daraufhin folgt der Hinweis auf die Regelung von K1-Personen.

„Risiko besteht im Krankenhaus keines“
Auf den konkreten Fall der Angestellten angesprochen, betont die Abteilung: „Das können wir nicht bestätigen. Datenschutzrechtlich haben wir Probleme damit, persönliche Angelegenheiten zu dokumentieren. Das einzige, das wir sagen können, ist, dass wir in engem Kontakt mit der Mitarbeiterin stehen. Es passiert alles gemäß der behördlichen Vorgaben. Risiko besteht im Spital auf jeden Fall keines.“ Ist die Frau nun im Dienst oder nicht? „Dazu sagen wir nichts“, heißt es.

„Die Mitarbeiterin darf nicht arbeiten“
Für Aufklärung sorgt Christian Kugler, Stellvertretender Leiter Stabsarbeit der Gemeindeeinsatzleitung Innsbruck: „Das Krankenhaus als Arbeitgeber hat bei uns nicht angegeben, dass es sich bei der Angestellten um ein systemrelevantes Strukturpersonal handelt. Das steht nicht in ihrem Quarantänebescheid und sie darf somit definitiv nicht arbeiten. Ich hoffe, dass sie sich auch daran hält. Denn geht sie trotzdem ihrem Beruf nach, macht sie sich strafbar.“ Es seien die Behörden, die in derartigen Fällen stets die letzte Entscheidung treffen, und nicht die Arbeitgeber.

Einige Fragen bleiben offen: Haben das die Verantwortlichen nicht gewusst? Ist die Mitarbeiterin nun zu Hause geblieben? Sollte sie als K1-Person im Dienst sein, könnte das Krankenhaus das ja offen zugeben, da es immerhin erlaubt ist. Hat es aber nicht. Fakt ist: Keine klaren Angaben als Betroffener zu erhalten, ist wahrlich ein untragbarer Zustand

„Arbeitgeber müssen sich das gut überlegen“
Kugler weist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Problematik hin: „Die Arbeitgeber sollten sich stets gut überlegen, ob sie K1-Personen tatsächlich benötigen. Denn diese Menschen dürfen dann zwar zur Arbeit fahren, aber etwa keinen Supermarkt betreten, weil das strikt verboten ist. Das sorgt für Unverständnis sowie Unmut.“ Zudem könne es täglich passieren, dass diese Personen positiv getestet werden. „Dann hat man sich das Virus schlussendlich doch ins Spital geholt“, warnt Kugler. Jasmin Steiner

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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