Gericht kippt Bonus:

„Abgaben-Urteil“ wird zu Politikum

Niederösterreich
14.11.2020 17:00
Im Jahr 2012 wurde die Aufschließungsabgabe von der Stadt Tulln auf 700 Euro angehoben, von einem Verein gab es für alle Tullner allerdings 32 Prozent davon wieder retour, um diese Erhöhung auszugleichen. Wie berichtet, wurde diese Praxis vom Obersten Gericht gekippt. Über die Hintergründe tobt nun ein Polit-Streit.

Mit dem Urteil müssen nun alle die – mittlerweile – 786 Euro bezahlen. Auslöser war eine Wienerin, die gegen die Rückerstattung für bereits in Tulln gemeldete Bauwerber geklagt hatte. Dass nun ausgerechnet die Bürgerliste TOP die regierende Volkspartei kritisiert, will man dort nicht akzeptieren, hatte die Oppositionspartei die Klägerin doch selbst bei ihrem Rechtsstreit unterstützt. „Dieses Urteil müssen wir jetzt halt akzeptieren“, äußert sich Vizebürgermeister Harald Schinnerl dazu. Er schließt eine nachträgliche Senkung der Abgabe aus: „Der Tarif ist ja nicht willkürlich angesetzt, sondern mit den tatsächlichen Kosten hinterlegt“, heißt es.

Einige Gemeinden verlangen dafür zwar weniger, in vergleichbaren Städten liegt die Summe aber auf einem ähnlichen Niveau – Klosterneuburg verrechnet etwa 728 Euro – oder wie in Korneuburg mit 1233 Euro sogar deutlich darüber.

Thomas H. Lauber, Kronen Zeitung

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