„Krone“-Ombudsfrau

Baum beschädigte Auto: Ohne Schuld keine Haftung

Ombudsfrau
16.11.2020 06:00

Wer haftet, wenn ein Baum ein Auto beschädigt? Normalerweise der Baumbesitzer. Aber laut Versicherung nur dann, wenn ihm eine Schuld nachgewiesen werden kann. Etwa wegen mangelnder Pflege. Ein Leser aus Wien bleibt deshalb auf seinem Schaden sitzen.

Während eines Sturms im September waren große Äste eines sehr hohen Baumes auf das Auto von Friedrich K. gefallen. Die Heckscheibe ging kaputt, die Karosserie wurde zerbeult. Die Werkstatt bezifferte den Schaden mit 3000 Euro. „Meine Versicherung hat die Übernahme abgelehnt und gemeint, ich soll mich an die Versicherung der Gemeinde Wien wenden, da der Baum auf öffentlichem Grund steht“, schilderte Herr K. der Ombudsfrau. Doch das half leider nichts.

Die Wiener Städtische Versicherung lehnt die Haftung für den Schaden ab. Eine schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles durch den Versicherungsnehmer könne nicht festgestellt werden. Beim letzten Kontrollgang durch die zuständige Magistratsabteilung im August sei der betroffene Baum als verkehrssicher beurteilt worden. Herr K. geht deshalb nun zu Gericht!

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele