Eltern-Okay ist nötig

Corona-Test für Kinder: Wirbel um Strafandrohung

Tirol
13.11.2020 06:01

Derzeit werden Corona-Tests am laufenden Band durchgeführt - auch in Tirol. Im Zuge dessen melden sich vermehrt Eltern, die von den Behörden aufgefordert wurden, ihre Kinder im Kindergarten- bzw. Volksschulalter testen zu lassen, weil es in deren Gruppen bzw. Klassen Verdachtsfälle gab.

„Wir wollten unseren Kindern jedoch diese Prozedur nicht zumuten, weil sie sehr sensibel sind, Angst vor Ärzten haben und diese Art der Testung nur schwer verkraften würden“, so der Tenor. Im Gegenzug haben die Eltern angeboten, sich mit den Kindern für den nötigen Zeitraum in Quarantäne zu begeben.

Hohe Strafen angedroht
Einigen von ihnen wurden in der Folge Strafen von Tausenden Euro angedroht, denn immerhin sei das Erscheinen in der Screening-Straße „verpflichtend“. Die Eltern teilten den zuständigen Behörden wiederum mit, dass sie die Strafe in Kauf nehmen und rechtliche Schritte einleiten würden.

„Daraufhin wurde uns gesagt, dass man doch eine Ausnahme machen, keine Strafe ausstellen und das Quarantäne-Angebot akzeptieren würde. Mit Nachdruck wurde dann noch mehrmals betont, dass wir das aber nicht an die große Glocke hängen sollen“, sind die Eltern verwundert.

„Einverständnis der Eltern immer einzuholen“
Doch sind Eltern gesetzlich wirklich dazu verpflichtet, bei Verdachtsfällen ihre Kinder auf das Coronavirus testen zu lassen? Und können sie tatsächlich gestraft werden, falls sie sich dem widersetzen? „Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass eine Testung auch bei Kindern behördlich angeordnet werden kann. Dazu ist aber immer das Einverständnis der Eltern einzuholen. Liegt dieses nicht vor, sind bestimmte Zwangsmittel nach derzeitiger Erlasslage nicht vorgesehen“, betont das Land Tirol.

„Jeweiliger Sachverhalt muss geprüft werden“
Eine Weigerung bei einem behördlich angeordneten Corona-Test stelle allerdings grundsätzlich eine Verwaltungsübertretung dar, ein Strafverfahren könne die Folge sein. In dem Fall müsse stets der jeweilige Sachverhalt berücksichtigt werden. „Es besteht aber die Möglichkeit, von einer Strafe abzusehen. Eine Entscheidung darüber liegt im Einzelfall je nach Fallkonstellation im Ermessen der Bezirksverwaltungsbehörde“, klärt das Land Tirol auf.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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