„Einige vor dem Ende“

SPÖ: Kultur geht bei Hilfen oft leer aus

Politik
12.11.2020 16:22

Nach Informationen des SPÖ-Kultursprechers Thomas Drozda kommt der von versprochene 80-prozentige Umsatzersatz für gemeinnützige Kultureinrichtungen nicht an. Durch die ausständigen Hilfszahlungen würden nun viele Vereine vor dem Ende stehen. Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) versucht in der Angelegenheit zu beruhigen. Auch unabhängig von der Rechtsform soll der angekündigte Anspruch bestehen.

„Entgegen der ausdrücklichen Zusage der Regierung bekommen gemeinnützige Kultureinrichtungen nicht den 80-prozentigen Umsatzersatz“, bemängelte Drozda am Donnerstag. Denn laut Richtlinien des Finanzministeriums müssten steuerpflichtige Einkünfte gemäß Paragrafen 22 oder 23 des Einkommensteuergesetzes vorliegen - „das erfüllen aber Gemeinnützige nicht“, so der Kultursprecher der SPÖ.

Drozda: Dilettantismus oder Absicht?
„Ob es Dilettantismus ist oder Absicht - jedenfalls war das explizite Versprechen an die gemeinnützigen Kulturvereine und -betriebe offenbar die Unwahrheit: Sie gehen beim Umsatzersatz leer aus. Das wird für manche von ihnen auch das Ende bedeuten“, warnt Drozda und fordert, dass die Richtlinien noch geändert werden.

Kritik auch an Geldflüssen
Drozda bekräftigte außerdem die Forderung, dass die Kompensation auch für mittelbar betroffene Künstler und Zulieferer gelten müsse. „Jetzt ist es so, dass die Spielstätte Geld bekommt ohne Verpflichtung, das Geld auch an die freien KünstlerInnen weiterzugeben. Das muss geändert werden“, so der Kultursprecher.

Kulturstaatssekretärin versucht zu beruhigen
Grundsätzlich sei klar, dass der Anspruch unabhängig von der Rechtsform gelten soll, versicherte ein Sprecher von Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. Für genaue Details zu den Entschädigungszahlungen sei jedoch das Finanzministerium zuständig.

Der Umsatzersatz für Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind, kann seit vergangenen Freitag über „FinanzOnline“ beantragt werden. Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt, wobei der Umsatz anhand der Steuerdaten automatisch berechnet wird.

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