„Krone“-Ombudsfrau

Behörde war zu spät dran: Schüler versäumt Matura

Ombudsfrau
13.11.2020 13:00

Ein schuldloser Schüler muss büßen, dass eine Behörde Briefe zu spät verschickt. Statt einer Entschuldigung gibt es ein Verwaltungsverfahren...

Weil ihm im Gymnasium die Zulassung zur Matura wegen eines halben Punkts (!) verwehrt worden war, beschloss Peter N. (Name von der Redaktion geändert) die Reifeprüfung in einer Maturaschule nachzuholen. Bereits im Juli hat der Schüler erforderliche Unterlagen bei der Bildungsdirektion Wien eingereicht: „Da wurde mir mitgeteilt, ich müsste keine Zulassungsprüfungen absolvieren, weil ich in den Fächern acht Jahre lang positiv abgeschlossen habe.“

Davon war im Herbst keine Rede mehr. Man stellte dem Schüler einen Bescheid zu, dass er zu den Zulassungsprüfungen antreten müsse, und gab ihm einen Termin bekannt. Der war bei Briefzustellung bereits verstrichen! „Ich habe mich ab Jänner zum Zivildienst gemeldet und wollte vorher die Matura machen, was nun nicht möglich sein wird“, ist Peter N. verzweifelt.

Verwaltungsverfahren muss abgewartet werden
Laut der zuständigen Bildungsdirektion muss der Ausgang des anhängigen Verwaltungsverfahrens abgewartet werden. Entschuldigung für die Schlamperei? Keine. Dafür eine glatte Fünf von uns.

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