Ein schuldloser Schüler muss büßen, dass eine Behörde Briefe zu spät verschickt. Statt einer Entschuldigung gibt es ein Verwaltungsverfahren...
Weil ihm im Gymnasium die Zulassung zur Matura wegen eines halben Punkts (!) verwehrt worden war, beschloss Peter N. (Name von der Redaktion geändert) die Reifeprüfung in einer Maturaschule nachzuholen. Bereits im Juli hat der Schüler erforderliche Unterlagen bei der Bildungsdirektion Wien eingereicht: „Da wurde mir mitgeteilt, ich müsste keine Zulassungsprüfungen absolvieren, weil ich in den Fächern acht Jahre lang positiv abgeschlossen habe.“
Davon war im Herbst keine Rede mehr. Man stellte dem Schüler einen Bescheid zu, dass er zu den Zulassungsprüfungen antreten müsse, und gab ihm einen Termin bekannt. Der war bei Briefzustellung bereits verstrichen! „Ich habe mich ab Jänner zum Zivildienst gemeldet und wollte vorher die Matura machen, was nun nicht möglich sein wird“, ist Peter N. verzweifelt.
Verwaltungsverfahren muss abgewartet werden
Laut der zuständigen Bildungsdirektion muss der Ausgang des anhängigen Verwaltungsverfahrens abgewartet werden. Entschuldigung für die Schlamperei? Keine. Dafür eine glatte Fünf von uns.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.