Treffen im Kongress:

Tourismus-Abstimmung in Obertauern erhitzt Gemüter

Salzburg
12.11.2020 07:00
Rund 30 Unternehmer aus Obertauern trafen sich am Mittwoch im Kongress, um über die jährliche Tourismusabgabe abzustimmen. Seither herrscht Unmut. Mitgliederversammlungen in Corona-Zeiten seien ein Risiko, meinen Hoteliers. Auch weil der Landtag ein Gesetz beschloss, um schriftliche Abstimmungen zu ermöglichen.

„Wir hören seit Wochen, dass man sich nur in geringem Ausmaß treffen soll“, erzählt Pensionsbesitzerin Christina Oberauer aus Obertauern mit Verweis auf die Sitzung des Tourismusverbandes im örtlichen Kongresszentrum. Dort trafen sich am Mittwoch rund 30 Mitglieder, um die Höhe der jährlichen Tourismusabgabe zu bestimmen. In Pandemie-Zeiten „ein Blödsinn“, wie ein Hotelier meint. Denn zur gleichen Zeit winkte der Landtag einen ÖVP-Antrag für eine Änderung des Tourismus-Gesetzes durch. Bisher waren Verbände dazu verpflichtet einmal pro Jahr eine Vollversammlung abzuhalten. Das ändert sich nun. „Es ist möglich, die Jahreshauptversammlung auf 2021 zu verschieben und eine schriftliche Abstimmung über die Höhe der Tourismusabgabe durchzuführen“, so der ÖVP-Abgeordnete Hans Scharfetter.

In einer Verschiebung sieht Verbands-Geschäftsführer Mario Siedler aber keine Option. „Eine Abstimmung hat eine Planungszeit von rund fünf Wochen. Wenn gegebenenfalls doch noch heuer die Saison startet, haben viele von uns keine Zeit mehr für diese Angelegenheiten“, betont Siedler. Der Saal im Kongress bietet laut ihm Platz für 200 bis 300 Personen. „Wir haben ein sehr gutes Präventionskonzept und glauben, dass das der richtige Weg ist“, so der Geschäftsführer.

Ortschef trat für Absage der Abstimmung ein
Das Gesetz soll noch spätestens nächste Woche in Kraft treten. Auch Johann Habersatter, Bürgermeister in Untertauern, plädierte daher für einen späteren Termin. „Ich habe nachgefragt, ob das wirklich sein muss“, sagt Habersatter. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu: „Unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist, sind zulässig.“

Nikolaus Pichler
Nikolaus Pichler
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