Maximal 3 Monate Haft

Kurpfuscherei: Sind die Strafen zu gering?

Steiermark
12.11.2020 09:00

Für die Ärztekammer ist der Kurpfuscherei-Paragraph im Strafgesetzbuch zu lasch. Maximal drei Monate Haft oder eine Geldstrafe hält Präsident Herwig Lindner für „sehr milde und wenig abschreckend“. Er fordert nun eine rasche Gesetzesreform.

Die einen loben sein besonderes Gespür für Patienten und die Bereitschaft, ihnen „zugehört“ zu haben, die anderen verteufeln den falschen Arzt, weil er ihnen Schmerzen zugefügt habe: „Doktor Münchhausen“ spaltet nicht nur die Bevölkerung von Kitzeck, sondern sorgt auch über die Grenzen des südsteirischen Weinbauortes noch immer für reichlich Gesprächsstoff. Vor allem, weil der Mann in Weiß so lange ohne Berufsberechtigung ordinieren durfte. Die Staatsanwaltschaft weist bekanntlich den Vorwurf der steirischen Medizinervertretung, sie sei nach Bekanntwerden erster Vorwürfe aus dem Jahr 2018 untätig geblieben, zurück.

Strafrahmen ist für Experten zu gering
Apropos Rechtslage: Für die Ärztekammer ist der Kurpfuscherei-Paragraph im Strafgesetzbuch zu lasch. Maximal drei Monate Haft oder eine Geldstrafe, hält Präsident Herwig Lindner für „sehr milde und wenig abschreckend“. Ein Vergleich: Für Diebstahl können Angeklagte eine doppelt so hohe Strafe ausfassen. Auch die Verjährungsfrist von einem Jahr sei sehr kurz: Weiter zurückliegende Delikte im Zusammenhang mit „Tätigkeiten, die Ärzten vorbehalten sind“, können nicht mehr vor dem Richter landen.

Was zudem fehlt, sind Erschwernisgründe
Ein weiterer Dorn im Auge der Standesvertreter: Es gebe keinerlei Erschwernisgründe, etwa bei Körperverletzung durch eine Operation oder eine falsch gesetzte Injektion. Problematisch sei auch der Passus der „Gewerbsmäßigkeit“: Dieser bedeute, dass mehrere unabhängige Zeugen vor Gericht aussagen müssen, Geld an einen Kurpfuscher gezahlt zu haben. „Das ist eine Hürde für viele Menschen“, ist sich Herwig Lindner sicher. „Selbst für Betroffene, weil sie nicht gerne über Krankheit sprechen wollen.“

Nicht die Täter, sondern die Opfer schützen
In vielen Fällen also kämen, so der steirische Ärztekammerchef, Kurpfuscher ungeschoren davon. Aus diesem Grund fordert Lindner nun eine rasche Reform des Kurpfuscherei-Paragraphen, „damit nicht die Täter geschützt werden, weil die Opfer geschützt werden müssen“. „Da ist jetzt das Justizministerium gefragt“, sagt Lindner.

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