Gaberl und Alpl

Wenn es schneit, dürfen Lkw bald nicht mehr fahren

Steiermark
11.11.2020 12:30

Wenn es schneit oder eisig ist, sollen künftig keine schweren Lkw über das Alpl (B72) und das Gaberl (B77) fahren dürfen: Das Land Steiermark plant „innovative Winter-Fahrverbote“, die Verordnungen liegen nun vor. Seit Jahren kämpfen Anrainer an diesen beiden Bergstraßen gegen den Schwerverkehr.

„Wenn es schneit, dann weißt du schon: Jetzt geht die Sirene gleich los.“ Michael Schrotter, Feuerwehrkommandant von Salla, und seine Kameraden sind im Winter oft gefordert. Lkw blieben auf der B77 hängen, müssen befreit werden. „Das ist eigentlich unsere Hauptaufgabe.“

Dazu kommen Lärm und die Gefahr durch den Schwerverkehr, darunter auch zahlreiche „Mautflüchtlinge“. Am 21. Oktober gab es sowohl in Köflach als auch in Maria Lankowitz (Salla ist ein Ortsteil davon) und Weißkirchen Proteste und Straßensperren. Doch das geforderte Lkw-Fahrverbot (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) ist derzeit nicht umsetzbar, heißt es beim Land. Dazu müsste die Straßenverkehrsordnung geändert werden - zuständig ist dafür aber der Bund.

Lenker sollen rechtzeitig informiert werden
Nun gibt es aber einen neuen Ansatz: Auf Initiative von Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang (SPÖ) haben Landes-Verkehrsabteilung und Verfassungsdienst zwei Verordnungen entworfen, wonach ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen nur bei winterlichen Fahrverhältnissen zum Tragen kommt. Sie sollen jeweils von 1. November bis 15. April gelten.

Begründet wird das Fahrverbot damit, dass „Lkw besonders bei Schnee oder Eis aufgrund ungünstiger Gewichtsverteilung, selbst bei angelegten Schneeketten, fallweise hängenbleiben und damit die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigen“. Die Lenker sollen rechtzeitig durch den Straßenerhaltungsdienst auf Umkehr- und Ausweichmöglichkeiten informiert werden. 

„Wir werden nicht locker lassen“
Franz Wede, der die Proteste in Salla organisierte, spricht gegenüber der „Krone“ von einem „ersten Schritt. Das kann aber nicht das Ende sein, wir werden nicht locker lassen.“ Entscheidend sei, dass das Verbot auch kontrolliert wird, „sonst nutzt es nix“.

Beschluss „so schnell wie möglich“
Noch sind die Verordnung aber nicht in Kraft. Zwei Wochen dauert die Begutachtungsfrist, in der Stellungnahmen abgegeben werden können. Von ihrer Anzahl und ihrem Inhalt hängt ab, wann die Landesregierung einen Beschluss fassen kann. Es soll „so schnell wie möglich“ gehen, wird im Büro von Lang betont. 

Lösung auch für andere Straßen denkbar
„Durch die innovative Gestaltung der Verordnungen, welche erstmals auf den beiden Straßen getestet werden soll, kann sichergestellt werden, dass die Qualitätsverbesserung nicht am Rücken der lokalen Wirtschaft herbeigeführt wird“, meint Lang. Sprich: Auch für andere Straßen ist eine solche Lösung künftig denkbar. 

Parallel dazu will die Landesregierung weiter auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung pochen, um ganzjährige Fahrverbote einführen zu können. Es handelt sich laut Lang „um eine bundesweite Problematik“, erst kürzlich sei bei der Konferenz der Landesverkehrsreferenten ein diesbezüglicher Antrag einstimmig angenommen worden.

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