Ermittlungen laufen

Dem falschem Arzt drohen bis zu drei Jahre Haft

Steiermark
11.11.2020 09:40

„Doktor Münchhausen“ sorgt weiter für Diskussionsstoff - und er spaltet die Bevölkerung: Der Großteil der Kitzecker steht zum vermeintlichen Mediziner, der günstige und oft auch erfolgreiche Behandlungen anbot. Andere wiederum klagen, er habe ihnen „massive Schmerzen“ zugefügt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auf Hochtouren - dem Verdächtigen drohen bis zu drei Jahre Haft.

Injektionen, Impfungen, Schmerzbehandlungen und, wie die „Steirerkrone“ aufdeckte, sogar operative Eingriffe am Kopf: Der falsche Arzt von Kitzeck im Sausal (Steiermark) behandelte im Keller seines Hauses alle möglichen Wehwehchen. Teils mit Erfolg, teils ohne. Von 2014 bis 2020 wurden mehr als hundert Patienten bei ihm vorstellig, die nicht ahnten, dass der 59-Jährige gar keine medizinische Ausbildung genossen hatte.

Wie Staatsanwalt Christian Kroschl auf Anfrage bestätigt, stehe man erst am Anfang intensiver Ermittlungen, wobei „Kurpfuscherei“ und „Urkundenfälschung“ noch die strafrechtlich am geringsten bewerteten Delikte sind. Viel schwerer wiegen schon die Vorwürfe der Körperverletzung und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. „Der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Haft“, erklärt Kroschl. 

Kurpfuscherei verjährt schon nach einem Jahr
„Generell ist Kurpfuscherei schwer nachweisbar. Es braucht Zeugen, die behandelt wurden und bereit sind, das auch vor Gericht auszusagen“, sagt Herwig Lindner, Chef der steirischen Ärztekammer. Erschwerend komme hinzu, dass die Aussagen frische Fälle betreffen müssen, da Kurpfuscherei nach einem Jahr verjähre.

Wie leicht es dem Südsteirer, für den die Unschuldsvermutung gilt, gemacht wurde, hat die „Steirerkrone“ recherchiert: Sein Maturazeugnis war gefälscht, per Mausklick kann man sich eines im Internet herunterladen. Fakes waren auch diverse Urkunden und Diplome, die ebenfalls für einen geringen Geldbetrag im Internet bestellt werden können.

Ein Grazer Uni-Rektor, den es nie gab
Auch die drei Promotionsurkunden, die Ermittler sicherstellten, konnte der 59-Jährige für einen Spottpreis online erwerben. Um wohlfeile 9,99 Euro wurde ihm vermeintlich von der Grazer Karl-Franzens-Universität per Stempel und Siegel bescheinigt, er wäre „Doktor der Medizin“. Das Dokument war von einem gewissen „Rektor Sebastian Grundner“ unterzeichnet, der freilich nicht existiert.

So erkennt man, ob ein Arzt „echt“ ist
Doch wie erkennt der Laie eigentlich, ob jemand studiert hat, oder nicht? Ganz leicht - auf der Website der Ärztekammer Steiermark sind alle selbstständig berufsberechtigten Doktoren mit eigenen Ordinationen zu finden. Wer hier aufscheint, ist mit höchster Wahrscheinlichkeit ein in der Steiermark tätiger und berufsberechtigter Arzt. Die Kammer prüft dafür die Originaldokumente. Nur, wer alle Kriterien erfüllt, wird in diese Liste aufgenommen. Zusätzlich zur abgeschlossenen Ausbildung müssen Ärzte nachweisen, dass sie laufend ihrer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nachkommen.

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