Von der Arbeiterkammer

Klage für Bayern wegen der Coronatests für Pendler

Salzburg
10.11.2020 16:00

Ein Anwalt brachte im Auftrag der Arbeiterkammer Salzburg einen Antrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Der Grund? Die Bayerische Verordnung hinsichtlich der Coronatests für Pendler verstoße gegen das EU-Recht. 

Die Arbeiterkammer Salzburg hat nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Klage wegen der wöchentlich vorgeschriebenen Coronatests für Pendler eingebracht. Angesetzt wird juristisch vor allem bei zwei Punkten: Zum einen widerspreche die bayerische Verordnung dem EU-Recht, zum anderen sei sie auch verfassungswidrig, weil eine Rechtsgrundlage im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz fehle, informierte die AK am Dienstagnachmittag in einer Aussendung.

Alleine in Salzburg sind rund 4.000 Beschäftigte und mehrere hundert Schüler betroffen, die zur Arbeit bzw. zum Unterricht täglich über die Grenze nach Bayern müssen. Seit Anfang November müssen sie dazu einmal pro Woche zum Corona-Test. Dieser ist zwar kostenlos, allerdings teilweise mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Die AK hat daher stellvertretend für einen Pendler Rechtsschutz übernommen und mit Hilfe einer Anwaltskanzlei aus Bad Reichenhall einen so genannten Normenkontroll-Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Laut dem Antrag widerspreche die Verordnung EU-Recht: Es gebe kein sachliches Unterscheidungskriterium dafür, dass Beschäftigte, die aus einem ausländischen Risikogebiet kommen, anders behandelt werden als Beschäftigte, die aus einem inländischen Risikogebiet in Bayern ihren Arbeitsplatz aufsuchen. Und es sei auch nicht nachvollziehbar, dass sich Personen aus Bayern 24 Stunden außerhalb des Freistaats aufhalten können, ohne der Testpflicht zu unterliegen, diese Regelung aber bei den Einpendlern aus Salzburg nicht angewandt wird.

Darüber hinaus fehlt aus Sicht der bayrischen Anwaltskanzlei der Einreise-Quarantäne-Verordnung die Rechtsgrundlage im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz. Diese stehe daher im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz und sei verfassungswidrig. Die Arbeiterkammer schilderte auch einen konkreten Fall: Ein Mann aus Oberdorf, der weder Auto noch Führerschein besitzt, lege seinen Arbeitsweg von Oberndorf über die Salzach ins benachbarte Laufen üblicherweise mit dem Rad oder zu Fuß zurück. Für Hin- und Rückweg zur Corona-Testung zur weit entfernten Corona-Testung sei er nun aber auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Inklusive Wartezeiten und Testung benötige er dafür aktuell drei bis dreieinhalb Stunden wöchentlich bzw. 14 Stunden monatlich. Stellvertretend habe die AK daher den Rechtsschutz übernommen.

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