Nach fast drei Jahren

Grasser-Prozess: Urteil am 20. November

Politik
10.11.2020 11:08

Der Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser biegt nach fast drei Jahren in die Zielgerade: Wie die „Krone“ erfuhr, soll es am 20. November ein Urteil geben. Dieses wird von den beiden Berufsrichtern sowie zwei Schöffen gefällt. 

Am 15. Oktober, dem 168. Prozesstag, wurde von Richterin Marion Hohenecker die Hauptverhandlung im Grasser-Prozess nach den „letzten Worten“ der Angeklagten geschlossen.

Grasser plädiert auf Freispruch
Grasser hofft laut eigener Aussage auf einen Freispruch. Die Bundeswohnungsprivatisierung und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower seien rechtmäßig verlaufen. Die Zeugenaussagen hätten ihn voll und ganz bestätigt, dass er nichts Unrechtes getan habe, keine Information weitergegeben und kein Geld angenommen habe. Der mitangeklagte und teilgeständige Ex-Lobbyist Peter Hochegger hingegen habe falsch ausgesagt, so Grasser.

„Elf Jahre meines Lebens kann mir niemand zurückgeben, auch das Gericht nicht, aber vielleicht meine Reputation“, sagte der mitangeklagte Walter Meischberger. Auch er hofft auf einen Freispruch in allen Anklagepunkten.

Prozess startete im Dezember 2017
Hohenecker hat als Vorsitzende des Schöffensenats den Prozess gegen Grasser und 14 weitere Angeklagte rund um Korruptionsverdacht bei der Bundeswohnungsprivatisierung und weitere Causen fast drei Jahre lang geleitet. War die Richterin zu Prozessbeginn im Dezember 2017 noch Ziel von Befangenheitsanträgen der Verteidiger von Grasser und Meischberger, so wurde sie zum Ende der Hauptverhandlung geradezu mit Lob überschüttet.

Lob für Richterin
Der ehemalige Minister vermerkte in seinen letzten Worten anerkennend, dass die Richterin sogar das Datum seines Hochzeitstages besser als er wisse, weil sie das von ihm genannte falsche Datum sofort korrigierte. Zum Glück sei das bei ihm zu Hause nicht aufgefallen, scherzte er. Das Schöffengericht, und insbesondere dessen Vorsitzende, hätten ihm das Vertrauen in die Justiz wieder zurückgegeben, das er im Ermittlungsverfahren verloren habe.

Während ein Belastungszeuge von einem „abgekarteten Spiel“ bei der Bundeswohnungsprivatisierung sprach, ließ sich die Richterin in dem nun fast drei Jahre dauernden Prozess selbst nicht in die Karten schauen. Auch medial blieb sie völlig zurückhaltend - ein großer Unterschied etwa zur Richterin im BAWAG-Prozess, Claudia Bandion-Ortner, die gerne Interviews gab und nach dem BAWAG-Verfahren zur Justizministerin berufen wurde. Doch ihr BAWAG-Urteil hielt in der Berufungsinstanz nur zum Teil, der Prozess musste teilweise wiederholt werden.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele