Verkühlung oder doch Corona: Wer krank ist, soll zu Haue bleiben. AK-Juristen aus Eisenstadt sagen, was erlaubt ist und was nicht.
Mit den steigenden Infektionszahlen wächst auch die Verunsicherung in der Bevölkerung. Denn wer sich bis vor kurzem noch von einem Schnupfen nicht davon abhalten ließ, zur Arbeit zu gehen, weiß nun nicht mehr, ob das erlaubt ist oder nicht.
„Wer krank ist, muss auch zu Hause bleiben“, appelliert AK-Chef Gerhard Michalitsch, fügt aber an: Letztlich entscheidet der Arzt mit einer Krankschreibung. Eigenmächtig einfach aus Angst vor Corona zu Hause zu bleiben geht arbeitsrechtlich aber nicht, warnt der Experte. Dennoch sei der Dienstgeber aber verpflichtet, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass eine Infektion bestmöglich ausgeschlossen werden könne.
Unterschieden werden muss auch, wenn die Behörde eine Quarantäne verhängt hat, ob der Betroffene symptomfrei ist. Dann muss er natürlich für Homeoffice zur Verfügung stehen, oder ob Krankheitssymptome vorliegen. Besteht keine Möglichkeit für Homeoffice muss der Mitarbeiter vom Dienstgeben ohne Einkommensverlust freigestellt werden.
S.O., Kronen Zeitung
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