Nach Waldbrand 2013

Bund muss die Kosten für Feuerwehreinsatz zahlen

Oberösterreich
07.11.2020 11:00

2013 loderte auf dem Klettersteig Mahdlgupf ein riesiger Waldbrand. 27 Feuerwehren waren damals bei den Löscharbeiten dabei, auch das Bundesheer war mit Hubschraubern im Einsatz. Aber erst jetzt scheint geklärt zu sein, wer für die Fahrzeug- und Mannschaftskosten der Feuerwehr (114.000 €) verantwortlich ist. Der Oberste Gerichtshof sagt, dass der Bund zahlen muss.

„Ich hoffe jetzt nur, dass der Oberste Gerichtshof von Österreich anerkannt wird und nicht auch noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof in Anspruch genommen wird“, zeigt sich Nicole Eder (VP), Bürgermeisterin von Steinbach am Attersee erleichtert. Seit dem Waldbrand am Klettersteig Mahdlgupf 2013 schwebte das Damoklesschwert, wer für die Fahrzeug- und Mannschaftskosten der Feuerwehren aufkommen muss, über der Gemeinde. Immerhin geht es dabei um 114.000 Euro. 27 Feuerwehren und auch Hubschrauber des Bundesheers waren damals im Einsatz, kämpfen vereint gegen ein weiteres Ausbreiten. Der Auslöser für den Brand ist nach wie vor nicht bekannt.

Oberster Gerichtshof bestätigt
Der Bund weigerte sich bis jetzt die Kosten zu übernehmen, obwohl die Gemeinde in zwei Instanzen Recht bekommen hat und jetzt auch ihre Forderungen vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. In vierter und letzter Instanz ist nur mehr der Weg zum Europäischen Gerichtshof möglich.

Auch in Hallstatt wartet man noch auf Geld
Ebenfalls auf jede Menge Geld wartet man in Hallstatt nach dem verheerenden Waldbrand von 2018. „Aktuell ist das Verfahren beim Bezirksgericht Bad Ischl ruhend gestellt. Ich hoffe natürlich, dass mit dem OGH-Urteil von Steinbach am Attersee auch unser Fall positiv abgeschlossen wird. Es geht bei uns um 158.000 Euro“, erklärt Bürgermeister Alexander Scheutz (SP).

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