Das heute gesprochene Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger ersuchte um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Laut Anklage hat der zuletzt im Pongau wohnhafte, derzeit inhaftierte Beschuldigte im Zeitraum von Mai bis Oktober 2019 mehrere Personen zur Übergabe von insgesamt 297.000 Euro verleitet, indem ihnen vorgetäuscht habe, er könne ihnen günstige, hochwertige Fahrzeuge, darunter Gebrauchtwagen liefern. Mehrere Autohäuser, zwei im Salzburger Flachgau und eines in Kärnten, wurden geschädigt. Die eingehobenen Beträge habe der Angeklagte für sich selbst verwendet, erklärte der Staatsanwalt.
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