80% wird erstattet

Corona-Umsatzersatz: Anträge ab Freitag möglich

Politik
06.11.2020 10:51

Nach Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss können österreichische Betriebe, die an den Folgen des neuerlichen Lockdowns leiden, ab sofort und bis 15. Dezember auch einen Antrag auf Umsatzersatz stellen. Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt.

„Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen“, hieß es am Freitagvormittag aus dem Finanzministerium. Der maximale Betrag pro Unternehmen, der ausgezahlt werden kann, ist mit 800.000 Euro gedeckelt. Es müssen auch bestimmte andere Corona-Hilfen gegengerechnet werden, allerdings nicht der Fixkostenzuschuss bzw. die Kurzarbeit.

Arbeitsplatzgarantie erforderlich
Voraussetzung für eine Antragstellung sind übrigens der Sitz, eine Betriebsstätte oder die operative Tätigkeit in Österreich. Es darf auch kein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Antrags laufen. Zudem muss das betroffene Unternehmen eine Arbeitsplatzgarantie für den November abgeben.

Laut Regierung können Unternehmen aus folgenden Bereichen die Hilfe beantragen:

  • Seilbahnen
  • Gastronomie
  • Beherbergung inkl. Privatzimmer und Urlaub am Bauernhof
  • Campingplätze
  • Schutzhütten
  • Fitnesscenter
  • Vergnügungs- und Themenparks
  • Schwimmbäder und Schwimmstadien
  • Solarien, Saunas, Bäder
  • Tanzschulen
  • Museen
  • Kultur und Unterhaltung
  • Kinos
  • Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
  • Messe-, Ausstellungs- und Kongressverwalter
  • Fahrten von Reisebussen
  • Gelegenheitsverkehrsmärkte

Blümel: „Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Anders als in Deutschland werden wir nicht nur Unternehmen bis 50 Mitarbeitern, sondern allen von der Schließung oder deren Folgen besonders hart betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzen. Parallel dazu wird der Fixkostenzuschuss ausgebaut, um noch umfassender zu helfen.“

Köstinger: „Betriebe tragen keine Schuld an der Situation“
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erklärt den Kurs der Regierung in dieser Krise mit folgenden Worten: „Der Lockdown ist kein Selbstzweck. Wir mussten ihn machen, weil die Infektionszahlen zu hoch sind. Die vielen Wirtshäuser, Cafés, Hotelbetriebe oder Veranstalter tragen keine Schuld an dieser Situation. Deshalb entschädigen wir sie für die Verluste, die sie im November hinnehmen müssen.“

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