Warnung aus Slowakei

„Nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen“

Wien
05.11.2020 18:19

Am Donnerstag wehrten sich der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl sowie Franz Ruf, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, im Rahmen einer Pressekonferenz gegen Vorwürfe, wonach die Sicherheitsbehörden Informationen zu einem versuchten Waffenkauf durch den späteren Attentäter nicht nachgekommen seien. Das Schreiben aus der Slowakei ging am 16. Oktober bei den heimischen Behörden ein.

Dass eine Meldung eingelangt und „darauf nichts geschehen“ sei, entspreche nicht der Wahrheit, konstatierte Pürstl. „Ob jede einzelne Handlung und ob jeder Ermittlungsschritt richtig war“, werden eine Evaluierung und der Einsatz einer Untersuchungskommission zeigen. „Wir sind bisher nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen“, betonte Pürstl.

Am 23. Juli wurden österreichische Stellen über EUROPOL über einen gescheiterten Munitionskauf in der Slowakei informiert. Der Verfassungsschutz habe Ermittlungen aufgenommen. Rasch habe man den späteren Attentäter identifiziert, das teilte man den slowakischen Behörden mit, aber dann habe es längere Zeit gedauert, bis diese bestätigen konnten, dass es sich um dieselbe Person handelt.

Observation nur möglich, wenn „Identität gesichert“
Der Verfassungsschutz habe aber schon währenddessen eine Gefährdungsbewertung durchgeführt. Mehrfach sei bei den slowakischen Behörden dann urgiert worden, zweimal schriftlich, einmal hätten die Ermittler angerufen, dass „wir dringend Informationen brauchen“, konstatierte Ruf. Denn eine Observation sei nur dann möglich, „wenn die Identität gesichert ist“. Nach einem Antrag der Ermittler muss dieser vom Rechtsschutzbeauftragten genehmigt werden.

„Keine einfache Sache“
Selbstverständlich seien dann „die weiteren Erhebungen gepflegt worden, die Gefährdungsbewertung von Personen zu machen ist keine einfache Sache“, sagte Pürstl. Am 16. Oktober erhielten die heimischen Behörden das Schreiben aus der Slowakei. Allerdings stand laut Pürstl „bis zum Schluss nicht fest, dass einer der Männer den Kauf der Munition versucht hatte“.

Betont wurde am Donnerstag auch, dass der Kauf von Langwaffenmunition kein Straftatbestand ist und beispielsweise in Österreich von unbescholtenen Bürgern ab 18 Jahren durchgeführt werden kann.

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Wir haben ein gutes Gewissen in der Sache, aber ich kann noch nicht sagen, dass alles optimal lief, und deswegen werden wir das untersuchen.

Gerhard Pürstl, Wiener Polizeipräsident

Gefährdungseinschätzung immer eine Prognose
„Es soll niemand der Versuchung verfallen, einen Kriminalroman von hinten zu lesen zu beginnen“, konstatierte Pürstl. Der Staatsschutz habe sofort reagiert, aber Gefährdungseinschätzung sei immer eine Prognose, sagte Pürstl. „Wir haben ein gutes Gewissen in der Sache, aber ich kann noch nicht sagen, dass alles optimal lief, und deswegen werden wir das untersuchen“, sagte der Polizeipräsident.

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