Was darf ich jetzt?

„Krone“ klärt die wichtigsten Fragen zum Lockdown

Österreich
04.11.2020 09:22

Täglich ändert sich die Situation, täglich gibt es neue Informationen zur Corona-Krise. Hier finden Sie die Antworten auf alles, was jetzt wichtig ist - von Gesundheit über Sicherheit bis Recht.

Dürfen Restaurants und Lokale auch nach 20 Uhr bzw. vor 6 Uhr früh geöffnet sein?
Ja. Sie dürfen auch nach den Ausgangsbeschränkungen Speisen und Getränke liefern. Das Abholen ist zwischen 20 und 6 Uhr verboten, das Betreten durch Kunden rund um die Uhr.

Ich hätte im November standesamtlich und kirchlich geheiratet. Ist das nach den aktuellen Bestimmungen möglich?
Die standesamtliche Trauung ist vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Kirchliche Hochzeiten finden nicht statt. Für Feiern im privaten Raum gilt: In den privaten Wohnbereich wird nicht eingegriffen. Dazu zählen aber nicht Gärten, Garagen, Schuppen oder Scheunen - dort sind Feiern aller Art bis 30. November nicht gestattet.

Ich gehe mit meinen Kindern auf den Spielplatz im Freien. Dort sind schon einige Eltern mit Kindern. Zählt das als Veranstaltung und ist untersagt?
Nein. Zufälliges Aufeinandertreffen von Kindern aus unterschiedlichen Haushalten im Park ist laut Gesundheitsministerium nicht vom Veranstaltungsverbot erfasst. In derartigen Fällen muss jedoch die Abstandsregel beachtet werden. Untersagt ist aber ein geplantes bzw. organisiertes Zusammenkommen von mehr als sechs Personen plus minderjähriger Kinder aus mehr als zwei Haushalten.

Darf ich einen Yogakurs oder eine andere Trainingseinheit im Freien veranstalten, wenn genug Platz ist und der Abstand eingehalten wird?
Nein, weil Veranstaltungen bis auf Weiteres untersagt sind. Dazu zählen „geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur körperlichen Ertüchtigung und Erholung“. Ausnahmen gelten für Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich höchstens sechs Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht.

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Darf ich nach 20 Uhr Nachbarn besuchen, da ich das Wohnhaus dabei ja nicht verlasse?
Die Nachbarwohnung zählt nicht zum eigenen privaten Wohnbereich. Daher darf man Nachbarn nach 20 Uhr nicht besuchen, es sei denn, eine der bekannten Ausnahmen trifft zu, etwa: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.

Ich bin Single und wohne alleine. Darf ich nach 20 Uhr die beste Freundin/den besten Freund besuchen?
Man darf mit dem besten Freund z.B. spazieren gehen, weil Spaziergänge als Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung erlaubt sind. Ein Besuch nach 20 Uhr ist nur in den Ausnahmefällen erlaubt.

Sind Fahrgemeinschaften möglich, und welche Regeln gelten für Fahrer und Insassen?
Fahrgemeinschaften sind weiterhin erlaubt, sofern pro Sitzreihe maximal zwei Personen Platz nehmen. Außerdem muss von allen Insassen und dem Fahrer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt auch für Taxis.

Ich würde gerne nach 20 Uhr spazieren gehen. Wie weit darf ich mich von meiner Wohnung entfernen?
Es gibt keine Einschränkung. Das Sozialministerium hält fest: Es ist erlaubt - auch mit U-Bahn oder mittels Individualverkehr -, an weiter entfernte Orte zum Zweck der körperlichen und psychischen Erholung zu fahren.

Ich möchte am Sonntag in die Kirche zum Gottesdienst gehen. Ist das noch erlaubt, und an welche Corona-Regeln muss ich mich halten?
Der Besuch eines Gotteshauses ist zu jeder Zeit erlaubt. Bei Gottesdiensten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Bei der Gabe der Sakramente darf der Abstand unterschritten werden. Der Gesang wurde in Absprache mit den Religionsgemeinschaften eingeschränkt.

Darf sich meine Familie mit einer befreundeten zweiten Familie im Freien treffen, um zum Beispiel eine Wanderung oder einen Spaziergang zu unternehmen?
Ja. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 6 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich deren minderjähriger Kinder treffen. Ein Ausflug zweier Familien mit insgesamt vier Kindern und drei Erwachsenen ist beispielsweise zulässig. In dieser Variante entfällt die Mindestabstandspflicht.

Ich besuche abends eine Freundin. Ist es zulässig, mich erst um 20 Uhr auf den Heimweg zu machen?
Nein, sagt das Gesundheitsministerium. Man kann zwar untertags den eigenen Wohnbereich aus jedem erdenklichen Grund verlassen, muss aber spätestens um 20 Uhr wieder zurückgekehrt sein.

Darf ich reiten gehen, und dürfen Einzel-Reitstunden stattfinden?
Das Bewegen von Pferden fällt unter Grundversorgung und ist erlaubt. Die notwendigen Anlagen dürfen benützt werden. Achtung: Einzelunterricht ist im Freien gestattet, die Halle darf dafür nicht betreten werden.

Was passiert mit Obdachlosen, wenn sie nach 20 Uhr auf der Straße angetroffen werden?
Da sie über keinen eigenen privaten Wohnbereich verfügen, liegt keine Verwaltungsübertretung vor. Verfügen sie über eine Nutzungseinheit in einer Notschlafstelle, gelten auch für sie die Ausgangsbeschränkungen.

Grafik: Die Maßnahmen im Überblick

Auch das Gesundheitsministerium hat einen Leitfaden mit den wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht -hier geht‘s zum Download.

Kronen Zeitung/krone.at

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