Amazon & Co.

Online-Marktplätze sollen transparenter werden

Web
04.11.2020 08:34

Deutschlands Justizministerium will Unternehmen wie Amazon und eBay auf ihren Online-Marktplätzen zu „wesentlichen Hinweispflichten“ zwingen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Referentenentwurf zu einem Gesetz hervor, in dem die künftigen vertraglichen Regelungen festgeschrieben werden. Die Marktplätze sollen demnach verpflichtet werden, „die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen“. 

Damit reagiert die Politik auf den Trend, dass Portale wie Amazon und eBay auch riesige Produkt-Suchmaschinen sind und viele Anwender nicht sofort erkennen können, warum bestimmte Produkte in der Ergebnisliste ganz oben stehen. Amazon & Co. sollen die Kunden künftig auch darüber informieren müssen, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Dies spielt unter anderen bei der Gewährleistung eine Rolle.

Informationspflicht bei automatisierter Preiskalkulation
Besser geschützt werden laut Entwurf auch Käufer von Eintrittskarten, die die Tickets nicht beim Veranstalter selbst erwerben, sondern von Wiederverkäufern über Ticketbörsen. Der Anbieter soll künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informieren. Der Gesetzesentwurf verlangt auch mehr Transparenz bei der Anwendung von Algorithmen bei der Kalkulation der Preise. So sieht der Gesetzesentwurf eine Informationspflicht vor, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde.

Updatepflicht
Zugleich will das Justizministerium in einem zweiten Gesetz klassische Verbraucherrechte beim Kauf von Gegenständen wie einer Waschmaschine oder einem Smartphone auf digitale Inhalte und Dienstleistungen ausdehnen. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen können“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Entwurf verpflichte die Verkäufer nun gesetzlich zur kostenfreien Bereitstellung funktionserhaltender Updates und Sicherheitsupdates.

In dem Gesetzesentwurf ist allerdings nicht exakt festgelegt worden, wie lange diese Updatepflicht gelten soll. Bei Kaufverträgen ist die Rede von einem „Zeitraum, den der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann“.

Gewährleistung bei „Zahlung mit Daten“
Die Gewährleistungsrechte sollen den Verbrauchern auch bei kostenlosen Diensten zur Verfügung stehen, bei denen anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden („Bezahlen mit Daten“).
Dies betreffe auch die Nutzung von sozialen Netzwerken.

Die beiden Referentenentwürfe wurden auf der Website des Bundesjustizministeriums veröffentlicht, damit die „interessierten Kreise“ in dem Gesetzgebungsverfahren Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen.

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