Maßnahmen verschärft

Corona: Besuchsverbot in Tiroler Krankenhäusern

Tirol
03.11.2020 17:15

Aufgrund der rasant steigenden Corona-Zahlen verschärft das Land Tirol nun die Sicherheitsmaßnahmen im Gesundheits- und Pflegebereich. In Krankenhäusern etwa gilt Besuchsverbot - es gibt aber Ausnahmen…

„Auf Basis der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung sind Besuche bei Personen in Krankenanstalten sowie Wohn- und Pflegewohnheimen nur mehr eingeschränkt möglich. Das Virus muss unbedingt draußen vor der Spitals- und Heimtür bleiben“, betonte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) am Dienstag.

Besuchsverbot mit Ausnahmen
So herrsche gemäß der Empfehlung des Landes in den Tiroler Krankenanstalten ab sofort ein generelles Besuchsverbot, hieß es in einer Aussendung. Ausnahmen könnten bei Besuchen von palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen Patienten oder bei psychosozialer Indikation ermöglicht werden. Väter dürfen bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein.

„Maßnahmen unverzichtbar“
Eine telefonische Voranmeldung und die Rücksprache der Besucher mit dem jeweiligen Stationspersonal seien erforderlich. Außerdem sollen die Besucher einer Gesundheitskontrolle unterzogen sowie mit Namen und Adresse registriert werden. „Diese Maßnahmen sind unverzichtbar, damit weitere Infektionen in den Spitälern vermieden werden können“, erklärt Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP).

Regelung für Alten- und Pflegeheime
Darüber hinaus werden Besucher in Wohn- und Pflegeheimen gemäß Empfehlung des Landes nur dann eingelassen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Ist das nicht möglich, darf der Heimbetreiber Besucher nur zulassen, wenn diese während des Besuchs durchgehend einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz tragen.

Für jeden Bewohner darf nur ein Besuch innerhalb von zwei Tagen in die Einrichtung kommen. „Im Zeitraum von 3. bis inklusive 17. November werden für jede Bewohnerin und jeden Bewohner außerdem höchstens zwei unterschiedliche Personen eingelassen. Daher besteht für jede Bewohnerin und jeden Bewohner eines Heimes alle 48 Stunden eine Besuchsmöglichkeit“, berichtet LR Tilg und weiter: „Ab 18. November 2020 ist dann für jeden Bewohner ein täglicher Besuch möglich. Diese Begrenzung gilt aber nicht für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.“

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