Covid-Verordnung

JKU-Experten: „Ein Polizeistaat ist nicht möglich“

Oberösterreich
03.11.2020 09:00

JKU-Rektor Meinhard Lukas startet im zweiten Covid-19-Lockdown das Corona-Update der JKU erneut. Mit Rechtsexperten sprach er darüber, dass Ausnahmen der nächtlichen Ausgangssperre Auslegungssache seien und dass es Infektionen zu vermeiden gilt, die Überwachung aber Grenzen habe.

Rektor Meinhard Lukas startet im zweiten Covid-19-Lockdown das Corona-Update der JKU erneut: Jeden Montag diskutiert er mit Experten zentrale Fragen der Covid-19-Krise. Den Startschuss gab er gestern mit den hauseigenen Top-Juristen Michael Mayrhofer und Andreas Janko.

Welche Freiheiten bleiben in der nächtlichen Ausgangssperre wirklich, war eine der zentralen Fragen. Das ist, wie oft in der Juristerei, eine Auslegungsfrage. Die Ausnahmebestimmungen gelte es im Lichte des Zwecks der Verordnung, Infektionsketten vor allem im privaten Bereich zu durchbrechen, auszulegen. Das heißt, erlaubt ist nur, was nicht zu weiteren Infektionsmöglichkeiten führt.  Andererseits dürfe die behördliche Überwachung bzw. Durchsetzung nicht überschießend gehandhabt werden, denn „ein Polizeistaat wäre im demokratischen Rechtsstaat zum Scheitern verurteilt“, sind sich die JKU-Juristen (auch Lukas ist einer) einig. Ein junges Paar, das ohnehin den halben Tag zusammensei, müsse sich nach 20 Uhr nicht trennen, so ein populäres Auslegungsbeispiel.

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