Jetzt Präzedenzurteil:

Wegen Lockdown musste Friseur keine Miete zahlen

Wien
02.11.2020 16:14

Wir erleben gerade Corona-Lockdown 2 - für einige Branchen so hart wie Lockdown 1. Friseure aber dürfen nun offen halten. Das war im März und April anders. Fazit damals: null Umsatz, aber Mietkosten. Diese Sorge nahm einem Friseur nun das Bezirksgericht Wien-Meidling. Es sagt: Das alte „Seuchengesetz“ gilt noch!

Artikel 1104 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch regelt das, was die neuen Covid-Verordnungen außer Kraft gesetzt hätten. Nämlich, dass für ein Objekt kein Mietzins zu zahlen ist, wenn dies „wegen außerordentlicher Zufälle gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann“. Taxativ werden diese „Zufälle“ aufgelistet, auch die „Seuche“ befindet sich in diesem Gesetz, das vor mehr als 100 Jahren geschrieben worden ist.

Geschäft auch nicht anderweitig nutzbar
Wie nun ein aufsehenerregendes Urteil zeigt, ist dieses Gesetz aktuell – und anwendbar! Der Friseur konnte seine Räumlichkeiten im Lockdown anno 2020 auch anderweitig gar nicht nutzen, musste aber Miete für das quasi behördlich geschlossene Geschäft zahlen. Und klagte. Den Vermieter, nicht die Republik.

Das BG Meidling gab dem Mann mit den Scherenhänden nun Recht – das Coronavirus sei eine Seuche und habe den Lockdown ausgelöst. Ein geschlossenes Geschäft hat keinerlei Werbewert, auch für spätere Zeiten nicht. Abgesehen davon seien kaum Menschen auf den Straßen unterwegs gewesen.

Zitat Icon

Man wird abwarten, wie die Instanzen entscheiden, es ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden es ausfechten.

Anwalt Paul Kessler

„Werden es ausfechten“
Paul Kessler von der Kanzlei Steiner, Kessler & Partner in Wien freut sich zwar über das Urteil, sagt aber auch, dass dies jetzt einmal einen Einzelfall betrifft: „Man wird abwarten, wie die Instanzen entscheiden, es ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden es ausfechten.“

Sein Geld bekommt der Vermieter aber nicht vom Staat ersetzt. Dazu müsste man der Regierung, betont der Anwalt, „Schuldhaftigkeit in der Lockdown-Verordnung“ nachweisen. Dass die meisten Bestimmungen mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig aufgehoben sind, tut nichts zur Sache.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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