Sozialpartner einig:

Geschäfte sollen im Lockdown um 19 Uhr schließen

Österreich
02.11.2020 14:45

Die heimischen Geschäfte sollen während der Ausgangsbeschränkungen bereits um 19 Uhr schließen. Darauf haben sich die Sozialpartner des Handels - Gewerkschaft GPA-djp und Wirtschaftskammer - geeinigt. In der entsprechenden Mitteilung, die Montagmittag doch recht überraschend kam, heißt es: „Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten.“

Eine Öffnung in der Früh zu einem früheren Zeitpunkt als jenem, an dem das jeweilige Geschäft üblicherweise öffnet, soll unzulässig sein. Aus dem Ministerium hieß es am Nachmittag: „Es wird aktuell geprüft, ob es denkbar ist, diesen Bereich in der angedachten Form rechtlich zu regeln. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für die Sozialpartner, in dieser Frage selbst entsprechende Regelungen zu treffen.“

Sozialpartner machen Druck: „Gehen davon aus, dass es ab morgen gilt“
Man wäre sofort startklar, das Ministerium müsse noch grünes Licht geben, sagte GPA-djp-Sprecher Martin Panholzer. „Wir gehen davon aus, dass es ab morgen gilt.“ WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik sagte, man sei schon seit einiger Zeit in Gesprächen mit der Regierung. „Ich denke, dass das zügig passiert.“ Die Gewerkschaft will mit der früheren Schließung den überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen zu Hause zu sein, wie GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber meinte. „Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und haben kein Auto. Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden.“

Handelsverband: „Planungssicherheit“ für Mitarbeiter und Kunden
Der Handelsverband begrüßte die Pläne und hofft auf eine baldige Verordnung des Gesundheitsministeriums. „Die Ausgangsbeschränkungen machen eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten erforderlich. Ein einheitlicher Ladenschluss um 19 Uhr würde sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen sowie den Kunden Planungssicherheit geben“, so Geschäftsführer Rainer Will. „Allerdings darf die Beschränkung nur so lange gelten wie die Ausgangsregelung.“

Ausgangsbeschränkungen ab Mitternacht in Kraft
Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr gelten ab Dienstagmitternacht vorerst bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden. Handelsobmann Trefelik sagte, dass sich die temporäre Beschränkung der Öffnungszeiten bereits während des ersten Lockdowns bewährt habe. „Damit konnten die Personalkapazitäten im Handel und somit die Versorgungssicherheit für alle Österreicherinnen und Österreicher noch besser gewährleistet werden.“

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