Beruhigung nach Kritik

Anschober: Kein Corona-Kranker im Spitalsdienst

Politik
02.11.2020 12:52

Für Aufsehen sorgt ein Teil der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, laut der schwach positiv auf das Coronavirus getestete Spitalsmitarbeiter und Pflegekräfte weiter in Krankenhäusern und Heimen arbeiten dürfen. Gewerkschaften, Arbeiter- und auch Ärztekammer kritisierten diese Vorgabe „auf das Schärfste“, sende sie doch ein völlig falsches Signal aus. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will nun das Gespräch mit der Gewerkschaft suchen und ist um Klarstellung in der Causa bemüht: Kein aktiv Kranker werde in einem Spital arbeiten.

In §10 Abs. 2 der Verordnung findet sich im letzten Satz das Folgende: „Einem negativen Testergebnis ist es gleichzuhalten, wenn das Testergebnis zwar positiv war, aber ein ärztliches Sachverständigengutachten darüber vorliegt, dass gegen das Einlassen im Hinblick auf die Übertragung von SARS-CoV-2 keine Bedenken bestehen.“ Seitens der „Offensive Gesundheit“, ein Zusammenschluss von Gewerkschaften, Arbeiter- und Ärztekammer, sprach man daraufhin von einer „vorsätzlichen Gefährdung von Patientinnen und Patienten durch den Minister sowie einem verheerenden Signal in Richtung der Bevölkerung“.

„Verheerendes Signal in Richtung der Bevölkerung“
Kritisiert wird, dass der Eindruck erweckt werde, dass es „keinerlei Bedeutung“ habe, einen positiven Befund zu haben, sollte man keine Symptome aufweisen. „Gerade in der aktuell zweiten Welle müsse aber alles darangesetzt werden, der Bevölkerung vor Augen zu führen, wie wichtig es sei, sich ausnahmslos an die Vorgaben der Regierung zu halten“, betonte die Wiener Ärztekammer via Aussendung.

Wenn nun positiv Getestete sogar ihren Dienst in Spitälern und Pflegeheimen verrichten dürften, würde der Bevölkerung signalisiert, dass alles „eh nicht so schlimm“ sei. Zudem werde der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter völlig missachtet, „wobei dies eigentlich im besonderen Interesse des Gesundheitsministers liegen müsste, um die medizinische Versorgung der Österreicher auch in den nächsten Tagen und Wochen zu gewährleisten“, hieß es in dem Schreiben.

Anschober: „Werden auf Gewerkschaft zugehen“
Angesprochen auf die Kritik, erklärte Gesundheitsminister Anschober am Montagvormittag bei einer Pressekonferenz, dass man in dieser Angelegenheit „zwischen einem positiven Test, wo die Frist der Testung noch nicht ausgelaufen ist, und der Ansteckungsgefahr mit einem aktiven Infektionsgeschehen“ differenzieren müsse. Er erklärte jedoch: „Wir werden da auf die Gewerkschaft zugehen“ und „das zeitnah ausreden“, so der Gesundheitsminister. „Es darf kein Risiko in dem Zusammenhang geben“, betonte er.

Personal muss im Zweifelsfall Ct-Wert bestimmen lassen
Via Aussendung wurde danach klargestellt, dass das Gesundheitspersonal nach Absolvierung der zehntägigen Quarantäne erst wieder arbeiten dürfe, wenn ein negativer PCR-Test vorliege. Ist dieser jedoch weiter positiv (so manches Ergebnis kann wochenlang positiv bleiben, obwohl die Person eigentlich nicht mehr ansteckend ist), müsse der sogenannte Ct-Wert bestimmt werden. Befinde sich dieser über 30, „besteht in der Regel keine Ansteckungsgefahr mehr“, so das Gesundheitsministerium.

„Viele Personen“ seien „auch nach Erkrankung langfristig PCR-positiv“, „obwohl bereits genesen. Mit diesem Vorgehen ist das höchstmögliche Maß an Gesundheitsschutz im Gesundheits- und Pflegebereich sichergestellt“, wurde betont. 

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