Gastro verunsichert

Wirte: „Wir sind nicht Verursacher des Problems“

Wirtschaft
31.10.2020 15:02

Der zweite Lockdown, der ab Dienstag in Österreich in Kraft tritt, sorgt für große Verunsicherung in der Gastronomie. „Wir sind nicht die Verursacher der steigenden Anzahl an Corona-Neuinfektionen“, hält Gastro-Spartenobmann Mario Pulker fest. Eine schnelle, unbürokratische Lösung sei bei den Umsatzentschädigungen wünschenswert, um den angeschlagenen Lokalen zu helfen.

„Die Gastronomie hat die ohnehin strengen Auflagen der Regierung sogar übererfüllt“, ist der Spartenobmann überzeugt. Das ständige Tragen von Masken, das Vergrößern der Abstände der Tische und das regelmäßige Desinfizieren der Oberflächen habe Betreiber und das Personal vor große Herausforderungen gestellt. Doch obwohl sich seine Kollegen im Kampf gegen den neuartigen Erreger „vorbildlich verhalten“ hätten, dürfen sie nun ab Dienstag keine Gäste mehr empfangen. 

Man sei selbstverständlich gerne bereit, die Maßnahmen der Regierung mitzutragen, wenn sie der öffentlichen Gesundheit dienlich sind, ließ er im Gespräch mit krone.at wissen. „Untersuchungen zeigen jedoch, dass nur zwei bis drei Prozent der Infektionen in Lokalen passiert. Dennoch werden wir mit anderen Betrieben in einen Topf geworfen“, ärgert sich Pulker.

Pulker: „Betriebe haben keine Rücklagen mehr“
Was seine Branche unbedingt brauche, sei „eine schnelle und unbürokratische Entschädigung“, um die Umsatzeinbußen auszugleichen. „75 Prozent dessen, was ein Gastro-Betrieb im November des Vorjahres eingenommen hatte, ist unsere Mindestforderung“, erklärt der Spartenobmann. Wichtig sei auch vor allem, dass diese Entschädigung innerhalb von ein, maximal zwei Wochen bei den Betroffenen einlangt. „Die meisten Betriebe haben nach den Restriktionen der letzten Monate keine Rücklagen mehr“, erklärt Pulker. „Wir kommen schließlich aus einer Zeit, wo wir lange keine Feiern und Veranstaltungen abhalten konnten.“

Wirte-Obmann wünscht sich „ordentlich verfasste“ Verordnung
Seine Branche sei allerdings nun besser gerüstet als während des ersten Lockdowns im Frühjahr. „Da haben wir ja überhaupt nichts gewusst.“ Pulker weist darauf hin, dass anfangs die Abholung von Speisen wegen des Betretungsverbots von Gaststätten verboten gewesen sei - später sei diese Regelung wieder aufgehoben worden.„Wir hoffen, dass die neue Verordnung ordentlich verfasst ist, damit diesmal unzählige Telefonate und Sitzungen vermieden werden können“, so Pulker. Es solle auf die Erfahrungen im Frühjahr zurückgegriffen werden.

Des Weiteren müsste die Verwaltungsinstitutionen ordentlich instruiert werden, um einen einheitlichen Vollzug der Maßnahmen sicherstellen zu können. „Im Frühjahr durfte der McDrive eines Fastfood-Anbieters in der Stadt Salzburg offenhalten, doch jene in Salzburg Land mussten schließen. „Ähnlich erging es Würstelständen in benachbarten Bezirken“, erklärt Pulker das Chaos während des ersten Lockdowns.

Ein weiterer Wunsch der Gastronomie ist eine unbürokratische Lösung bei der Umsetzung der Entschädigungen. „Wenn man von 1000 Euro Finanzhilfe 600 Euro für den Steuerberater ausgeben muss, ist dies auch nicht zielführend“, so der Spartenobmann. Pulker schlägt daher vor, dass die Entschädigungen automatisch über FinanzOnline abgewickelt werden.

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