„Bitte einen Termin“

Neue Chatprotokolle: Novomatic-„Hilfe“ für FPÖ

Burgenland
31.10.2020 06:00

Dem Glücksspielriesen Novomatic werden - gelinde gesagt - beste Verbindungen in die Politik nachgesagt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Burgenland-FPÖ: Von Novomatic-Anwälten gab es vor Gesetzesänderungen juristische Vorschläge, indes fädelte Ex-Chef Heinz-Christian Strache ein Treffen mit dem Konzernboss ein.

Novomatic trifft (fast) alle. Sogar die burgenländische FPÖ, wie neue Chat-Protokolle aus dem Ibiza-U-Ausschuss zeigen: „Bitte einen Termin mit Hans Tschürtz, Norbert Hofer, Prof Graf (...). Danke“, schrieb Heinz-Christian Strache knapp vor Erscheinen des Ibiza-Videos an seine Büroleiterin. „Prof Graf“ ist der Boss des Glücksspielkonzerns, Tschürtz war zu diesem Zeitpunkt Chef der burgenländischen Blauen.

Dokument aus dem Herbst 2015
Und wie selbstverständlich im Burgenland die Kooperation mit dem Konzern vonstatten ging, zeigt nun ein kursierendes Dokument aus dem Herbst 2015: Der damalige blaue Wirtschaftslandesrat Alexander Petschnig - er will sich bald an einem Sonderparteitag zum Chef wählen lassen - bekam ein dreiseitiges Papier einer für Novomatic tätigen Anwaltskanzlei zur Verfügung gestellt.

Novomatic-Anwälte schrieben an FPÖ-Landesrat
Der Name des Dokuments lautete „Novoma“, und im Grunde genommen listeten die Anwälte dort kurz und prägnant rechtliche Novomatic-Probleme in den Bundesländern auf, so auch für das Burgenland. Etwa wurde erklärt, dass im Paragraf 8 des Gesetzes für Spielautomaten der „Fortbetrieb“ eines Salons nach dem Entzug einer Bewilligung nicht gesichert sei. Dies sei nur der Fall, wenn die Bewilligung freiwillig zurückgelegt werde, schrieben die Novomatic-Anwälte an den blauen Landesrat.

Petschnig soll Papier an andere Parteien verteilt haben
Pikant: Petschnig soll das Papier als Verhandlungsgrundlage weiter an andere Parteien verteilt haben. Und mehr noch: 2017 wurde das betreffende Gesetz schließlich geändert - und zwar zugunsten des Glücksspielkonzerns (eine Gegenleistung ist nicht bekannt). Fortan gab es eine klar geregelte Frist von 18 Monaten für den Fortbetrieb nach Bewilligungsentzug; zudem wurde die Distanz, die zwischen Schulen und Spielsalons liegen muss, vergrößert.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

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