„Das Land sollte eine Strategie entwickeln, wie die bestehenden Strukturen ohne Qualitätseinbußen weiterentwickelt bzw. angepasst werden können, um den künftigen Leistungsbedarf bestmöglich abzudecken“, lautet die für „Normalbürger“ folgenreichste Empfehlung des LRH, die auch vom Kontrollausschuss des Landtags beschlossen wurde. Das ernüchternde Ergebnis eineinhalb Jahre danach: „Erste Schritte wurden gesetzt.“ Verbindliche Standards für eine qualitätsvolle Versorgung sind „in Umsetzung“, ebenso die Neuregelung des Leistungsbereichs und der Finanzierung der notärztlichen Versorgung sowie eine ähnliche Empfehlung hinsichtlich der Flugrettung.
„Vollständig umgesetzt“ ist bisher nur eine eher juristische Empfehlung hinsichtlich der Berechnung des Rettungsbeitrages mit Auswirkungen auf Gemeindebudgets. Wer ist schuld an den Verzögerungen? Ursächlich waren auch die Umstrukturierungen in der Sozialversicherung und die Covid-Krise, zeigt sich der Landesrechnungshof gnädig.
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