Party-Kontrollen

Die Polizei als Werkzeug der Gesundheitsbehörden

Oberösterreich
30.10.2020 10:02

Eine Verordnung schränkt ab heute größere Privatpartys in Keller, Garagen, Hütten, Stadeln stark ein. Ist das zulässig? „Ja“, sagt Andreas Janko, Verfassungsexperte an der JKU. Grundlage ist §15 des Epidemiegesetzes und es muss ein hinreichend öffentliches Interesse geben, etwa die drohende Überlastung der Intensivstationen abzuwenden.

„Die Verordnung ist ab heute wirksam, auch wenn sie rechtswidrig sein sollte“, so Janko. Darum darf kontrolliert und gestraft (500 € pro Person) werden. Aber jeder könne das beim Verfassungsgerichtshof anfechten, der Erfolg ist aber fraglich.

Intern nicht unumstritten
„Eines ist klar: Wir als Polizei können nur im Auftrag der Gesundheitsbehörden agieren. Bei jedem Einsatz muss ein Behördenvertreter der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise des Magistrats dabei sein und das Einschreiten anordnen “, sagt Landespolizeidirektor Andreas Pilsl zu den auch intern nicht unumstrittenen Kontrollen von Privatpartys- und -feiern, die heute, Freitag beginnen sollen: „Die Covid-19-Situation spitzt sich zu, insofern ist es notwendig die Bevölkerung weiter zu sensibilisieren. Und ich finde es auch nur fair, die verstärkten Corona-Kontrollen anzukündigen.“

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