Passantin (35) tot

Fahrlässige Tötung: Polizist bekämpft Verurteilung

Wien
28.10.2020 15:41

Jener Polizist, der Mitte Oktober vom Bezirksgericht Wien-Favoriten nach einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist, hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Das teilte der Wiener Rechtsanwalt Mathias Burger, der gemeinsam mit Alfred Boran den 22-Jährigen verteidigt, am Mittwoch mit. „Wir haben Berufung wegen Schuld und Strafe angemeldet“, meinte Burger.

Der junge Beamte hatte am 29. August 2019 bei einer Einsatzfahrt in Favoriten im Kreuzungsbereich Äußere Favoritenstraße - Altes Landgut eine Kollision mit einem Sportwagen verursacht, bei dem eine 35 Jahre alte Fußgängerin ums Leben kam. Drei weitere Personen sowie der Beamte selbst wurden verletzt.

Zu schnell und ohne Folgetonhorn unterwegs
Den erstgerichtlichen Feststellungen zufolge war der Polizist mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne das Folgetonhorn dauerhaft in Betrieb gesetzt zu haben in den Kreuzungsbereich eingefahren. Er soll entgegen den Vorschriften nicht an der Haltelinie vor der Ampel stehen geblieben sein, um sich zu vergewissern, ob bei Rotlicht die Weiterfahrt an der stark frequentierten Kreuzung möglich war, ohne andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. Nur unter dieser Voraussetzung wäre dem Einsatzfahrzeug das Übersetzen der Kreuzung bei Rot erlaubt gewesen.

Passantin (35) stirbt an Unfallstelle
Die Folge war eine heftige Kollision mit einem Pkw - es handelte sich um einen Jaguar -, bei der beide Fahrzeuge zur Seite geschleudert wurden. Das Dienstfahrtzeug der Polizei krachte gegen einen Stromkasten und erfasste eine Passantin, die noch an der Unfallstelle starb. Der Lenker des Jaguar sowie der Angeklagte erlitten geringfügige Verletzungen, zwei mitfahrende Kollegen des Polizeibeamten - unter ihnen ein Polizeischüler - trugen neben Prellungen und Abschürfungen eine Luxation der rechten Schulter bzw. ein Schleudertrauma davon.

Damit steht fest, dass sich das Landesgericht für Strafsachen in zweiter Instanz mit der Causa auseinandersetzen muss. Termin gibt es noch keinen, zumal das Ersturteil in schriftlicher Form noch nicht vorliegt.

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