Mehrmals wurde der Antrag einer gehbehinderten Pensionistin auf Ausstellung eines Behindertenparkausweises abgelehnt. Dank der Ombudsfrau erfolgte schließlich eine neuerliche Begutachtung…
Im Juni haben wir über Helga P. berichtet. Die 82-jährige Pensionistin, die zu 50% behindert ist und Pflegegeld Stufe 1 bezieht, hatte mehrmals die Ausstellung eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung beantragt. Doch dieser wurde stets abgelehnt - einmal gerichtlich. Obwohl die Wienerin nach Operationen an Knien, Schulter und mehreren Eingriffen an der Wirbelsäule in ihrem Gehvermögen eingeschränkt und permanent auf zwei Stützkrücken angewiesen ist. Auch ein vorgelegter orthopädischer Befund, dass die Leserin maximal 100 Meter gehen könne, zählte nicht. Vielmehr attestierte ein allgemeinmedizinischer Gutachter, sie könne 300 Meter zurücklegen - freilich ohne sich zu überzeugen, ob dem auch so ist.
Nachdem die Ombudsfrau im Sozialministerium nachgefragt hat, wurde eine neuerliche Begutachtung veranlasst, deren Ergebnis nun vorliegt. „Der Parkausweis wurde mir nach vielen Jahren endlich zuerkannt“, dankte Frau P. erfreut.
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