Derzeit stehen auf Tierfolter bis zu zwei Jahre Haft. Dieser Strafrahmen bedeutet, dass derartige Fälle oft durch Diversion erledigt oder nur sehr niedrige, bedingte Freiheitsstrafen verhängt werden. Die Landes-FPÖ fordert eine Mindeststrafdrohung von sechs Monaten.
„Nicht nur heuer kam es in Österreich zu grausamen und brutalen Übergriffen auf unsere Tiere. Die Hemmschwelle hinsichtlich der Gewalt an Tieren ist oft nur die Vorstufe für Gewalt an Menschen“, begründete FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr in der Debatte im Landtagsausschuss, warum die Blauen den Bund auffordern wollen, härtere Sanktionen bei schweren Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter vorzusehen. Mahr: „Es freut mich, dass alle Fraktionen eine Unterstützung unserer Forderung signalisiert haben. Wir werden bis zum nächsten Ausschuss weitere Inhalte erarbeiten.“ Die FPÖ fordert eine Mindeststrafdrohung von sechs Monaten.
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