Tipps vom Experten

Sicher unterwegs im winterlichen Tirol

Tirol
22.10.2020 16:00

Die frostigen Temperaturen am Morgen deuten darauf hin: Der Winter nähert sich langsam. Ab 1. November gilt auch in Tirol wieder die Winterreifenpflicht. Die „Krone“ hat zu diesem Anlass beim ÖAMTC nachgefragt, wie man denn mit dem Auto sicher durch die kalte Jahreszeit kommt.

Prinzipiell rät Erwin Lettner, der Stützpunktleiter in Innsbruck, dazu, die Winterreifen frühzeitig anzubringen. Denn „auch wenn es am Nachmittag noch deutliche Plusgrade hat, weisen die Straßen bereits eine Temperatur auf, bei der die Sommerreifen nicht mehr optimal sind“. Beim Wechsel muss dabei auf die sogenannte „Vier-mal-vier-mal-vier-Regel“ geachtet werden. Was nichts anderes heißt, als dass am Fahrzeug vier gleiche Reifen sein sollten, die nicht länger als vier Jahre in Gebrauch sind und noch über vier Millimeter Profiltiefe aufweisen.

Gründlicher Check
Damit das Auto jeden Tag anspringt, sollte die Batterie einem Belastungstest unterzogen werden. Dabei wird ihr kurzzeitig eine große Menge Strom entzogen und kontrolliert, wie stark die Spannung abfällt. Bei einem zu großen Abfall muss die Batterie erneuert werden. Da in der dunklen Jahreszeit die Sichtbarkeit des Autos von besonders großer Wichtigkeit ist, sollten „alle Lichter und deren Einstellungen genauestens überprüft werden“, rät der Experte weiter. Womit es aber noch nicht erledigt ist. Auch das Frostschutzmittel muss ausreichend vorhanden sein. „Die Autofahrer sollten zudem die Scheibenwischerblätter kontrollieren. Wenn der Gummi schon brüchig ist, müssen neue her.“

Hirschtalg für Türgummi
Apropos Gummi: Damit Herr und Frau Autofahrer am Morgen in ihr Fahrzeug kommen, ohne die Türgummis zu schädigen, sollten diese mit einem Hirschtalg-Stift eingefettet werden. „Das verhindert, dass sie anfrieren“, erklärt Lettner. Das muss aber nicht täglich gemacht werden: „Einmal vor und während dem Winter genügt vollkommen.“ Für Türen mit klassischem Schloss empfiehlt es sich, einen Türschlossenteiser griffbereit zu haben. „Selbiges gilt für die Scheiben, sofern sie nicht mit einer Plane über Nacht abgedeckt werden.“ Dafür gibt es eigene Scheibenenteiser.

Fahrverhalten anpassen
Sind all diese Punkte berücksichtigt, steht der Fahrt nichts mehr im Wege. Wobei diese aber etwas angepasst werden sollte. So empfiehlt Lettner, „den Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug ruhig größer zu halten als im Sommer“, da die Bremswege im Winter länger sind. „Wenn vor mir jemand mit 50 km/h fährt, muss ich nicht auch mit 50 fahren. Ein 40er ist sicherer und ich komme fast gleich schnell zum Ziel.“ Übrigens: Während der Fahrt sollte auch im Winter die Klimaanlage stets eingeschaltet sein, da sie das Beschlagen der Scheiben im Inneren verhindert. Gerade in Tirol empfiehlt es sich laut Lettner, immer Schneeketten mitzuführen. Sollten sie zum Einsatz kommen, gilt aber besondere Vorsicht: „Mit ihnen wird der Bremsweg nämlich noch einmal zusätzlich verlängert.“

Warnweste tragen
Beim Anlegen der Ketten sollte man aber gut sichtbar sein. Der Experte empfiehlt daher, entweder helle Kleidung oder das Tragen der Warnwesten: „Die liegen zwar die meiste Zeit irgendwo im Auto verstaut herum, dürfen aber ruhig auch einmal zum Einsatz kommen.“ Damit die Finger beim Anlegen nicht abfrieren, rät Lettner weiters, immer ein Paar Handschuhe im Auto mitzuführen. Sollte jemand verlernt haben, wie man Ketten richtig anlegt, dem gibt der ÖAMTC übrigens gerne einen kurzen Auffrischungskurs, betont der Experte abschließend.

Bezüglich der Bereifung gilt es auf den Straßen in Österreich folgende Punkte genauestens zu beachten:

  • Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden - jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
  • Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Omnibusse und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. März nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind.
  • Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem solchen gekennzeichnet ist.

Manuel Schwaiger, Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele