Corona-Verordnung

Der „Krone“-Überblick: Was wer darf und was nicht

Salzburg
18.10.2020 12:45
Seit Samstag gilt die neue Corona-Maßnahmenverordnung des Landes und bringt neben der Quarantäne für Kuchl auch Einschränkungen für das ganze Bundesland. Ein genauer Blick darauf lohnt sich.

Quarantäne für die Tennengauer Gemeinde Kuchl, Registrierungspflicht in den Gastronomiebetrieben und strengere Bestimmungen für Veranstaltungen. Auf den ersten Blick scheinen die neuen Verhaltensregeln des Landes im Umgang mit der Viruskrise klar. Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. Die „Krone“ gibt einen Überblick:

Pendler im Quarantänegebiet: Seit Samstag sind die gut 7400 Bewohner Kuchls von der Außenwelt abgeschirmt. Das wird gerade für Unternehmen zur Herausforderung. Denn in die Gemeinde ein- und ausfahren dürfen nur systemrelevante Berufsgruppen, wie Pflegekräfte oder Lehrer. Personen anderer Berufsgruppen, die von außerhalb nach Kuchl pendeln und umgekehrt, dürfen während der Quarantäne nicht an ihren Arbeitsplatz. Die Öffi-Verbindungen von Bus und Bahn bleiben jedenfalls aufrecht. Auch die Durchfahrt durch den Ort ist möglich. Schüler dürfen uneingeschränkt zum Unterricht pendeln und von den Eltern gefahren werden.

Familie & Beziehungen: Wer in Kuchl wohnt und seinen Partner außerhalb der Gemeinde hat, muss sich auf eine räumliche Trennung einstellen. Kinder mit getrennt lebenden Eltern dürfen besucht werden. Auch wer Angehörige betreut, ist ausgenommen.

Veranstaltungen: Im gesamten Tennengau sind Veranstaltungen untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Gruppentrainings von Spitzensportlern. Im Rest des Landes sind Kultur- und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer oder mit zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt. Die Besucher müssen aber auf Essen und Getränke verzichten. Veranstaltungen, deren „Charakter“ zugewiesenen Sitzplätzen widerspricht, dürfen trotzdem stattfinden.

Private Feiern: In den eigenen vier Wänden kann das Land nicht eingreifen. Dazu zählen laut Verordnung allerdings nicht zum Wohnen ungeeignete Räume wie Keller oder Garagen – auch dort gilt Feierverbot.

Registrierung: Die wurde den Wirten als Option zur Schließung ihrer Betriebe aufgezwängt. Wer seine Daten nicht preisgeben will, kann das Essen einfach zum Mitnehmen bestellen.

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