Bank-Skandal:

Tauziehen im U-Ausschuss

Burgenland
17.10.2020 09:33
Noch bevor kommenden Dienstag der U-Ausschuss in der Causa Commerzialbank Mattersburg in die nächste Runde geht, hat das Landesverwaltungsgericht eine Entscheidung gefällt, die die Oppositionsparteien bestärkt. Die umstrittene Streichung von Passagen aus dem Antrag ist demnach nicht rechtskonform.

Zur dritten Sitzung tritt Dienstag der U-Ausschuss zusammen. Zur Beschlussfassung vorgelegt werden die Ladungslisten mit den Namen jener Auskunftspersonen, die in der Causa befragt werden sollen.

Zuvor hat bereits das Landesverwaltungsgericht im Fall der Anfechtung durch die Oppositionsparteien eine Entscheidung gefällt. Wie berichtet, hatten ÖVP, FPÖ und die Grünen gegen die Streichung von Passagen aus deren Antrag für den U-Ausschuss protestiert. Sie bekamen nun Recht.

Die Präsidentin des Landtages, Verena Dunst (SPÖ), habe zwar laut Verfahrensordnung die Möglichkeit, den Antrag der Opposition zurückzuweisen. Eine teilweise Unzulässigkeitserklärung, so wie es der Fall war, komme nach der burgenländischen Rechtslage – im Gegensatz zur diesbezüglichen Regelung für U-Ausschüsse im Nationalrat – aber nicht infrage, wie das Landesverwaltungsgericht am Freitag mitteilte.

Die Streichungen seien demnach rechtswidrig. Die SPÖ nahm das zur Kenntnis. Die Opposition sah sich dadurch bestärkt in ihrer Forderung nach Aufklärung: „Wir wollen auch wissen, wann der Landeshauptmann von der Bankpleite erfahren hat, und genauso die Verbindungen zwischen der Stadtgemeinde, der Bank und dem SV Mattersburg überprüfen können.“

Karl Grammer, Kronen Zeitung

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