Ziemlich schwierig gestaltete sich die Rückgabe eines Produkts, das ein Leser im Onlineshop einer Baumarkt-Kette gekauft hatte. Die Ombudsfrau konnte Niederösterreicher helfen!
Dringend benötigte Markus A. Ende März Fugenmasse. Er bestellte sie im Onlineshop einer Baumarkt-Kette, nachdem ihm auf Nachfrage eine kurzfristige Lieferung zugesagt wurde. Da das Versprechen dann doch nicht eingehalten werden konnte und der Niederösterreicher bereits einen Ersatzkauf getätigt hatte, wollte er die Ware retournieren. Das gestaltete sich jedoch kompliziert. Denn das angeforderte Rücksendeetikett wurde nicht übermittelt. Also wollte Herr A. die Ware in der Filiale in Mistelbach retournieren, erhielt dafür sogar eine Bestätigung des Kundenservice. Zurücknehmen wollte man das Produkt trotzdem nicht, weshalb der Leser die „Krone“ um Hilfe bat.
OBI teilte der Ombudsfrau auf Anfrage mit, dass im Markt Mistelbach keine Onlineware zurückgegeben werden könne. Man bedaure, dass hier eine falsche Information erfolgt ist. Die Fugenmasse konnte Herr A. nun ausnahmsweise doch in die Filiale bringen, sein Geld wurde ihm zurücküberwiesen.
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